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Immobilien: Kampf dem Schimmelpilz in der Wohnung

Die Sporen verteilen sich wie Staub über Luftbewegungen und können gesundheitsschädlich seinVON ANDREAS LOHSE Feuchte Wände und klamme Wohnungen sind ideale Nährböden für Schimmelpilze.Die Wissenschaft kennt heute immerhin mehr als 100.

Die Sporen verteilen sich wie Staub über Luftbewegungen und können gesundheitsschädlich seinVON ANDREAS LOHSE Feuchte Wände und klamme Wohnungen sind ideale Nährböden für Schimmelpilze.Die Wissenschaft kennt heute immerhin mehr als 100.000 Arten.Rund hundert davon fühlen sich auch in Wohnungen wohl.Ihre Sporen sind mit bloßem Auge nicht zu sehen und verteilen sich wie Staub über Luftbewegungen in den Räumen.Auffällig werden sie dann, wenn sie sich färben.Doch schwarze Flecken auf weißen Tapeten sehen nicht nur häßlich aus: Die Sporen der Schimmelpilze können gesundheitsschädlich sein und insbesondere bei Kindern schweres Asthma verursachen.Mediziner vermuten auch Zusammenhänge mit anderen Erkrankungen der Lunge sowie Allergien.Und schenkt man den "Gewächsen" keine Beachtung, schädigen sie unter Umständen auch Putz und Mauerwerk. Feuchte Wände gab es zwar schon immer, doch "in den letzten 15 Jahren allerdings nahm die Schimmelbildung in Wohnungen zu", beobachteten Fachleute der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände.Früher häufig verwendete Baustoffe wie Ton, Lehm und Kalkputz, aber auch Wandfarben auf Basis von Kalk, Kreide oder Leim sind dampfdurchlässig und haben feuchteregulierenden Eigenschaften.Beton hingegen kann nur wenig Wasser aus der Raumluft aufnehmen, ebensowenig mit Kunststoffen angereicherte Dispersionsfarben und Tapeten.Die Feuchtigkeit bleibt dann in der Wohnung und schlägt sich schlimmstenfalls als Schwitzwasser an den Wänden nieder.Auch nahezu hermetisch abgedichtete Fensterfugen sowie veränderte Heizgewohnheiten können Schimmelbildung begünstigen: Die Zimmerluft wird bei geschlossenen Fenstern kaum noch erneuert.Und daß Öfen das Raumklima eher ungünstig beeinflussen, ist eine Legende: Die zur Verbrennung in einem Kohleofen nötige Luft wird nämlich durch neue, nachströmende ersetzt, ein Luftaustausch, der in Zimmern mit Zentralheizung nicht stattfindet. Entwickelt sich die Wohnung zu einem Feuchtbiotop, ist Streit programmiert: "Die Mieter wollen die Miete kürzen, weil die Wohnung mangelhaft sei, die Vermieter wollen kündigen, weil der Mieter die Wohnung verkommen lasse", wissen Experten des Deutschen Mieterbundes.Indes ist nicht eindeutig gerichtlich geklärt, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache der Feuchtigkeit nicht feststellen läßt.Tenor: "Der Mieter muß beweisen, daß die Wohnung mangelhaft ist, also Schimmelflecken hat", was unschwer möglich sein sollte.Der Vermieter muß seinerseits nun nachweisen, daß der Pilz besonders deshalb gedeiht, weil der Mieter unzureichend lüftet und die Feuchtigkeit nicht durch Bauschäden hervorgerufen wird, beispielsweise durch eindringendes Regenwasser.Mietrechtlich betrachtet sind Schimmelflecken in der Wohnung ein Mangel und können zu einer Minderung der Miete berechtigen, es sei denn, der Mieter hat den Schaden durch seine Nachlässigkeit selbst verursacht.Zwar schuldet der Mieter keine besondere "Klimapflege" für seine Wohnung, meint das Landgericht Hamburg.Jedoch sei es nötig, "in zumutbarem Umfang" zu lüften.Über das Wörtchen "zumutbar" streiten allerdings die Experten.Das Landgericht Hannover beispielsweise meinte in einem Fall, drei- bis viermaliges Stoßlüften für jeweils zehn Minuten pro Tag sei ausreichend und notwendig, sofern die Wohnung richtig beheizt werde.Andere Gerichte indes halten dies für unzumutbar.Ausreichend sei, in der Wohnung morgens und abends 20 bis 30 Minuten alle Fenster weit zu öffnen, was im Winter bei Frost wiederum kaum zumutbar sein dürfte.Einig sind sich viele Richter immerhin darin, daß "das Schrägstellen der Fenster nicht genügt, um Schimmelbildung zu verhindern, da aus bauphysikalischen Gründen kaum ein Luftaustausch stattfindet". Nisten sich Schimmelpilze in einem Bad ein, das beispielsweise lediglich über eine Innenlüftung verfügt, liege ein Mangel vor, urteilte das Landgericht Bochum.Der Vermieter müsse das Bad so herrichten, daß der Mieter duschen kann, ohne daß Schimmelpilz an den Wänden wuchern.In einem Fall urteilte das Landgericht Wuppertal sogar, daß bei Feuchtigkeitsschäden für den Vermieter ein Sanierungsaufwand von 20.000 Mark zumutbar sei. Wichtig: Wenn Sie Schimmelpilze in Ihrer Wohnung entdecken, teilen Sie dies unverzüglich und schriftlich Ihrem Vermieter mit.Denn der Schimmel muß beseitigt werden.Schnell wirksame Chemikalien auf Chlorbasis sind allerdings auch für Menschen hochgiftig und kaum als Hausmittel zu empfehlen.Alkoholhaltige Reiniger, eine fünfprozentige Essigessenz oder Sodalösung helfen zumindest im Anfangsstadium und wirken vorbeugend.In späteren Stadien sind hochprozentiger Alkohol oder eine Salmiakverdünnung hilfreich. Tips zur Vermeidung von Schimmelpilzen In normalen Wohnungen: Lüften Sie täglich drei- bis viermal kurz zwischen zwei und fünf Minuten; sorgen Sie dabei, wenn möglich, für Durchzug.Während der Heizperiode nicht dauerlüften, beispielsweise durch Kippen des Fensters.Behindern Sie nicht die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Möbel oder Vorhänge.Bei hoher Konzentration von Wasserdampf (Kochen und Duschen) sollte sofort gelüftet werden. Bei feuchtebelasteten Wohnungen: Räume wie Küche und Bad, in denen viel Dampf freigesetzt wird, geschlossen halten, damit sich die Feuchtigkeit nicht in der Wohnung verteilt.Verzichten Sie auf zusätzliche Luftbefeuchter, beispielsweise an Heizköpern.Stellen Sie Möbelstücke, insbesondere solche mit geschlossenem Sockel, nicht an Außenwände.Ist es aus Platzmangel unvermeidlich, rücken Sie die Möbel mindestens fünf Zentimeter von der Wand ab, damit die Luft zirkulieren kann.Notfalls Lüftungsöffnungen im Sockel anbringen.Halten Sie die Türen zu wenig beheizten Räumen geschlossen, damit sich keine feuchte Luft an kalten Wänden niederschlägt.Heizen Sie auch Schlafzimmer tagsüber (16-18 Grad), damit die Raumluft genügend Feuchte aufnehmen kann. Entnommen der Broschüre "Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Wohnräumen", erhältlich gegen Rechnung bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Broschürendienst, Postfach 1116, 59930 Olsberg, 6 DM (zzgl.Porto).

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