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Immobilien: Keine Rücksicht auf persönliche Motive

Die Zweitwohnungsteuer droht allen, die einen Nebenwohnsitz in Berlin habenVON ANDREAS LOHSE"Beutelschneiderei" und "Raubrittertum" - von solchen und ähnlichen Worten wurden Ende letzten Jahres die Überlegungen des Senats begleitet, in Berlin eine Zweitwohnungsteuer einzuführen.Trotz aller Kritik trat zum Januar dieses Jahres das Gesetz in Kraft.

Die Zweitwohnungsteuer droht allen, die einen Nebenwohnsitz in Berlin habenVON ANDREAS LOHSE"Beutelschneiderei" und "Raubrittertum" - von solchen und ähnlichen Worten wurden Ende letzten Jahres die Überlegungen des Senats begleitet, in Berlin eine Zweitwohnungsteuer einzuführen.Trotz aller Kritik trat zum Januar dieses Jahres das Gesetz in Kraft.Seitdem ist steuerpflichtig, wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine zweite Wohnung innehat.Eine Zweitwohnung im Sinne des Gesetzes ist jede Wohnung, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung dient, zum "Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung zum Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt", kurzum: den "Zwecken des Lebensbedarfs".Dazu zählen auch Wohnwagen und Wohnschiffe, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.Von der Steuer ausgenommen sind lediglich Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sowie solche von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, die Erziehungszwecken dienen.Bemessungsgrundlage der Abgabenhöhe ist die Nettokaltmiete.Der Steuersatz beträgt fünf Prozent davon und wird als Jahresbeitrag erstmals am 15.Juli fällig.Der Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr, anteilig oder vollständig, je nach dem, wie lange die Steuerpflicht besteht.Unterstellt wird, daß jeder zweite Wohnsitz in Berlin, egal, ob zwei Wohnungen innerhalb der Stadt liegen oder eine in und eine andere außerhalb Berlins, gleichsam Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Einzelnen ist.Persönliche Motive für die zweite Wohnung werden nicht berücksichtigt.Ausnahmen - insbesondere bei Studenten und Auszubildenden oder bei Nutzung der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen - sind nicht vorgesehen.Studenten in Wohnheimen fallen allerdings dann nicht unter diese Regelung, wenn es sich bei ihrer Unterkunft nicht um eine abgeschlossene und eigenständige "Wohnung" handelt, sondern beispielsweise nur um ein Zimmer mit Gemeinschaftsküche oder -bad.Bewohner einer Wohngemeinschaft werden anteilig pro Quadratmeter Wohnfläche belastet, sofern sie hier mit einem Nebenwohnsitz gemeldet sind.Nur wer schnell ist, muß nicht zahlen: Die Übergangsvorschrift regelt, daß die Zweitwohnungsteuer von demjenigen nicht gefordert wird, der bis zum 31.Mai seine bisherige Zweitwohnung als Hauptwohnsitz anmeldet oder vollends auf die Nebenunterkunft verzichtet.Ausländer, die zwar im Ausland einen Wohnsitz haben, aber keinen weiteren in der Bundesrepublik, werden melderechtlich so behandelt, als hätten sie in Berlin ihren Hauptwohnsitz.Die Einführung der Steuer war nicht unumstritten.Mancher Noch-Bonner schimpfte über den "Griff in die Taschen der von Bonn nach Berlin umziehenden Parlamentarier." Und die Industrie- und Handelskammer warnte eindringlich, allerdings aus rein wirtschaftlichen Erwägungen: Die Steuer belaste nicht nur Private, sondern auch alle jene Unternehmen in der Stadt zusätzlich, die für ihre Mitarbeiter projektbezogen und zeitlich begrenzt Wohnraum anmieten, wodurch sich die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften in dieser Stadt erneut verschlechterten.Eine Einschätzung, ob sich diese Furcht bewahrheitet, möchte man derzeit allerdings nicht geben, sondern verweist auf die "psychologische Wirkung", aufgrund derer viele Firmen diese Steuer im Vorfeld als Problem thematisiert hätten.Indes, so gibt man zu bedenken, sei sie eine zusätzliche Belastung beispielsweise für Familien, deren Mitglieder in Unternehmen arbeiten, die mittelfristig ihren Standort nach Berlin verlegen wollten.IHK-Sprecher Egbert Steinke: "Häufig müssen dann zwei Wohnungen in verschiedenen Städten gehalten werden." Gebe es zudem noch Kinder in der Ausbildung, käme eine dritte oder gar vierte hinzu.Die Steuer selbst dürfte zur Sanierung des maroden Landeshaushaltes wenig beitragen.Im ersten Jahr rechnet man mit Einnahmen, die kaum eine zweistellige Millionensumme erreichen.Mehreinnahmen in Höhe von über 55 Millionen Mark erhofft man sich allerdings dann, wenn Nebenwohnungen zu Hauptwohnungen erklärt werden: Für jeden Bewohner, der die Immobilie so ummeldet, erhält Berlin gut 5 000 Mark zusätzlich aus dem Bund / Länder-Finanzausgleich.Mit dem Mietrecht hat das der Steuer zugrunde liegende Gesetz nichts zu tun.Probleme mietrechtlicher Art könnten sich allerdings auf andere Weise ergeben, weiß man beim Berliner Mieterverein.Dann beispielsweise, wenn der Hauptmieter einer Wohnung zur Zweitwohnungsteuer herangezogen wird, weil er in seiner - eventuell früheren - Wohnung nur noch "zum Schein" gemeldet ist, um zu kaschieren, daß er die Wohnung insgesamt und unerlaubt untervermietet.Mitunter kann es auch sein, daß sich zwei zu einer Lebensgemeinschaft zusammenfinden, dazu eine gemeinsame Wohnung mieten, ihre früheren Unterkünfte jedoch für den Fall des Scheiterns der neuen Beziehung gesichert wissen wollen.Diese Wohnungen werden nunmehr ebenfalls als Zweitwohnungen angesehen, auch wenn der frühere Bewohner dort gar nicht mehr wohnt, vorausgesetzt, er ist dort noch gemeldet.Seine Belastung um besagte fünf Prozent wird er vermutlich weitergeben.Streit, zumindest Unstimmigkeiten, werden im Einzelfall kaum zu umgehen sein.Es könnte sich also für den Bewohner der Zweitwohnung lohnen, im Einvernehmen mit den anderen Beteiligten zu versuchen, aus dem Untermiet- ein Hauptmietverhältnis zu machen.Oder sich am besten gleich eine neue Wohnung zu suchen.

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