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Immobilien: Keine Zustimmung der Berliner Wasserwerke für generelle Direktabrechnung mit Mietern

Wasserzähler in einzelnen Wohnungen jedoch möglich / Kaum KostenersparnisVON ANDREAS LOHSEDie kommunalen Gebühren sind in den letzten Jahren exorbitant gestiegen.Für Mieter kann deshalb eine Abrechnung mancher dieser Kosten nach individuellem Verbrauch von Vorteil sein.

Wasserzähler in einzelnen Wohnungen jedoch möglich / Kaum KostenersparnisVON ANDREAS LOHSEDie kommunalen Gebühren sind in den letzten Jahren exorbitant gestiegen.Für Mieter kann deshalb eine Abrechnung mancher dieser Kosten nach individuellem Verbrauch von Vorteil sein. Neben Strom und Gas eignet sich vor allem die Wasserversorgung des Hauses zur verbrauchsabhängigen Abrechnung.Allerdings wird vielen Mietern der finanzielle Anreiz des Sparens per se vergrätzt, lohnt es sich doch für viele erst dann, wenn der Verbrauch - und damit die Kosten - individuell zu steuern sind. Rechtlich wäre eine verbrauchsabhängige Abrechnung seitens des Vermieters gegenüber den Mietern durchzusetzen (Miethöhegesetz §Ý4, Abs.5).Der nachträgliche Einbau von Wasserzählern kann allerdings sehr aufwendig sein und gilt als Modernisierung, deren Kosten die Bewohner tragen. Die Abrechnung selbst kann auf zweierlei Weise erfolgen: Der Hausbesitzer liest die Wohnungszähler ab, schickt jedem einzelnen Mieter eine verbrauchsabhängige Rechnung, überweist aber weiterhin die Summe aller Wasserkosten an die Wasserwerke - gleichsam als zentrale Zahlungsinstanz.Die zweite Variante: Der kommunale Wasserversorger rechnet direkt mit den Mietern ab. Genau dies wollte jüngst ein Berliner Hausbesitzer einführen.In seinem Schöneberger Mietshaus wurden im Zuge der Sanierung in allen Wohnungen Wasserzähler eingebaut.Daraufhin bat er die Berliner Wasserbetriebe (BWB), doch künftig bitte die einzelnen Mietern direkt mit den Wasserkosten zu belasten.Das Anliegen verlief im Sande.In den Vertragsbestimmungen für die Wasserversorgung Berlins, so die Antwort, sei ausdrücklich festgelegt, "daß die Versorgung von Grundstücken über einen Hauswasserzähler erfolgt." Das Vertragsverhältnis bestehe also generell und ausschließlich mit dem Grundstückseigentümer."Die Direktabrechnung zwischen Mietern und Ver- bzw.Entsorgungsunternehmen" komme "nur in Frage, wenn der Leistungserbringer dieser Handhabung zustimmt", heißt es dazu auch in der Mitgliederzeitung des Zentralverbandes Deutscher Haus- und Grundbesitzer.Von der Zustimmung werde "im allgemeinen aber deshalb abgesehen, weil sich die Zahl der Zahlungspflichtigen ganz erheblich erhöhen" würde. "Wir entlassen den Eigentümer aufgrund des hohen Risikos bei individueller Abrechnung nicht aus seiner Haftung", konstatiert auf Nachfrage Peter Weber, Abteilungsleiter für Absatzwirtschaft bei den BWB."Unser Vorstand hat entschieden, es dabei zu belassen." Denn allein das Argument, der Wasserzähler sei ein Instrument zum Sparen, "ist weit hergeholt". Allerdings komme man dem Wunsch nach Einzelabrechnung auf andere Weise nach.So bieten die Wasserwerke an, in den Wohnungen Zähler zu installieren, diese zu eichen und jährlich abzulesen.Das Päckchen mit den Berechnungen der Verbräuche bekommt allerdings wiederum der Hausbesitzer auf den Tisch, der die Zeche nach wie vor zahlen muß, sich aber seinerseits die Kosten mittels der Einzelbelege von seinen Mietern individuell erstatten läßt.Preis dieser BWB-Leistung: acht Mark pro Zähler und Monat, mithin 96 Mark pro Jahr, die der Mieter auf seiner Betriebskostenabrechnung wiederfindet.Kostentreibend wirkt zudem beispielsweise in Altbauten, daß die Wohnungen oftmals noch über mehrere Entnahmestellen verfügen, und auch jeder weitere abzulesende Zähler mit dieser Summe zu Buche schlägt. "Merkwürdig und albern", meint der besagte Schöneberger Hausbesitzer, denn um diese Summe auszugleichen "muß ein Mieter erstmal viel Wasser sparen." Er verzichtete auf das Angebot der BWB. Allzuviel Erfahrungen werden die Wasserwerker mit diesem Projekt wohl auch nicht sammeln.Wieviel Hausbesitzer sich wohl in Berlin daran beteiligen? Peter Weber: "Ab nächstem Jahr ein einziger." Eine Kooperation beispielsweise mit Bewag und Gasag, um eine "Ablesegemeinschaft" zu bilden, sei bislang gescheitert."Wir sind deswegen schon seit Jahren miteinander im Gespräch", so Weber, "aber gelungen ist es noch nicht.Aus Kostengründen." Allerdings führt eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu mehr Zufriedenheit bei den Mietern.Diese Erfahrung machte man jedenfalls bei der Wohnungsbaugesellschaft GSW.Dort werden im Zuge von Modernisierungsarbeiten regelmäßig auch Kaltwasserzähler eingebaut, seit 1995 immerhin 2500 Stück.GSW-Sprecherin Kindler: "Die Mieter sind froh, wenn sie individuell anhand ihres Verbrauchs abrechnen können, statt eine Pauschale zahlen zu müssen.

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