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Immobilien: Kleinkrieg im Hausflur

Was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht.

Ein Nachbar stellt den Flur mit Bierkästen voll, ein anderer geht zum Rauchen ins Treppenhaus, der dritte parkt sein Fahrrad vor der Tür: Wenn es eng wird im Treppenhaus, kann es dicke Luft unter den Mietern geben . Was ist im Treppenhaus erlaubt, was geht zu weit? Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist alles, was die Nachbarn nicht wesentlich oder vermeidbar stört. Ein Überblick über Zulässiges und Unzulässige im Hausflur.

ABGESTELLTE GEGENSTÄNDE

Ein häufiger Konfliktpunkt sind im Treppenhaus abgestellte Gegenstände. Beispiel: Bier- und Mineralwasserkästen. Müssen Nachbarn das dulden? „Nein“, sagt Norbert Eisenschmid, Jurist beim Deutschen Mieterbund. „Getränkekästen gehören grundsätzlich nicht auf Dauer in den Hausflur.“ Gleiches gilt für Fahrräder, Schuhschränke und Wäscheständer.

KINDERWAGEN

Ein Zankapfel kann auch der Kinderwagen sein. Ob der Mieter zum Abstellen im Hausflur berechtigt ist, ergibt sich meistens aus der Hausordnung. „Doch kann ein dort vorgesehenes Verbot unwirksam sein, wenn der Mieter im Einzelfall darauf angewiesen ist, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen“, informiert der Mieterbund. Viel hängt vom Einzelfall ab. Einer Mieterin mit vier Kindern kann man schwerlich zumuten, den Kinderwagen jedes Mal die Treppe erst hoch- und dann wieder herunterzuwuchten, urteilte das Amtsgericht Winsen (Az. 16 C 602/99).

Der Vermieter kann seine einmal erteilte Zustimmung auch nicht ohne Weiteres zurückziehen. Ist weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung eine Regelung getroffen worden, ist der Mieter berechtigt, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen, haben mehrere Landgerichte entschieden (Az. u.a. LG Bielefeld, 2 S 274/92).

DETAILS REGELT DIE HAUSORDNUNG

In der Hausordnung kann der Vermieter die üblichen Regelungen für das Zusammenleben bestimmen. „So können Ruhezeiten während der Nacht, der Mittagszeit und an Sonntagen festgelegt werden oder Zeiten, in denen die Haustür zu verschließen ist“, erläutert Mietfachanwalt Dirk Clausen in seinem Ratgeberbuch „Mietrecht für Mieter“. Auch die Nutzung von Treppenhaus, Trockenboden und Hofraum könne in der Hausordnung geregelt werden. An die Hausordnung muss sich nur halten, wem sie bei Vertragsschluss auch ausgehändigt wurde – Recht und Gesetz gelten dann aber trotzdem.

NEUGIERIGE BLICKE

Was im Treppenhaus vor sich geht, wird gerne durch den Türspion verfolgt. Gegen diese Art der Beobachtung kann sich – anders als gegen Videokameras vor dem Haus – niemand wehren. Mieter, die ein solches Überwachungsauge in die Tür einsetzen, müssen dieses bei Auszug unter Umständen wieder entfernen. „Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, muss am Ende des Mietverhältnisses der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt werden“, sagt Mieterbund-Jurist Eisenschmid.

GERÜCHE

Nicht nur das Auge, auch die Nase nimmt im Flur manches auf. Haushaltsübliche Kochgerüche müssen im Treppenhaus hingenommen werden. Anders sieht es aus, wenn aus der Mietwohnung dringender Gestank dazu führt, dass man den Hausflur kaum noch ohne Gasmaske betreten kann. Das Amtsgericht Köln erlaubte dem Vermieter in einem solchen Fall die Kündigung des Mieters (Az. 221 C 409/91). Das Aachener Amtsgericht urteilte weniger geruchsempfindlich: Normalerweise dürfe es ausgeschlossen sein, dass es bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude zu übermäßigen Belästigungen der anderen Mieter durch Kochdünste und Tabakqualm kommt (Az. 12 C 478/93).

Ist die Wohnung schlecht abgedichtet, kann der betroffene Mieter die Miete um bis zu 20 Prozent kürzen. Im Extremfall kann ein Wohnungseigentümer zum Einbau einer Dunstabzugshaube verurteilt werden. Kai Althoetmar

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