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Immobilien: KORREKTUR

In der Überschrift zu unserem Artikel „Pfusch gebaut“ vom Samstag, 25.8.

In der Überschrift zu unserem Artikel „Pfusch gebaut“ vom Samstag, 25.8., hatten wir den Eindruck erweckt, dass Bauträger unter Umständen bis zu 30 Jahre für Baumängel haften müssen. Das ist falsch. Richtig ist: Das sogenannte Organisationsverschulden, das unter Umständen die Haftung bedingen kann, betrifft Architekten, Objektplaner und mit dem Bau betraute Unternehmer, die sogenannte Organisationspflichten innehaben – wie auch im Text richtig benannt. Wir bitten für unsere Ungenauigkeit um Entschuldigung. Tsp

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