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Immobilien: Kündigung rechtens

Zehn Mieter auf 58 Quadratmetern

Wer zu viele Angehörige in der eigenen Wohnung unterbringt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ein entsprechendes Urteil erließ das Landgericht München (Az: 14S20709/01). Damit gaben die Richter dem Vermieter recht, der ein Ehepaar mit 13jähriger Tochter auf Räumung der 58 Quadratmeter großen Wohnung verklagt hatte. Der Grund: Die Mieter hatten nach Einzug eine weitere Tochter mit ihren beiden Kindern und den Sohn der Ehefrau mit Nachwuchs in die Wohnung einziehen lassen, so dass sich fünf Erwachsene und fünf Kinder in der Drei-Zimmer-Wohnung drängten. Das Landgericht sprach dem Mieter zwar grundsätzlich das Recht zu, Familienangehörige bei sich aufzunehmen. Allerdings seien die Grenzen der Zumutbarkeit dann überschritten, wenn mehr als zwei Personen sich ein Zimmer teilen müssten. Zudem hätten für jeden Bewohner im Alter von mehr als sechs Jahren mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. In dem strittigen Fall entfiel auf jeden Bewohner eine anteilige Fläche von 5,8 Quadratmetern. Daher sei die fristlose Kündigung der Großfamilie gerechtfertigt. ball

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