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"Elphie" – Hamburgs neues Wahrzeichen. Die Fertigstellung des Konzerthauses kostete knapp 800 Millionen Euro.

©  Bodo Marks/dpa

Kulturimmobilien: Wo die Musik spielt

Öffentliche Bauherren gehen Kulturbauten oft mit unklaren Zielvorstellungen an. Deshalb laufen bei vielen Projekten die Kosten aus dem Ruder.

Wie kein zweites Gebäude zuvor hat die Elbphilharmonie Hamburg auf die Landkarte der Kulturbegeisterten gesetzt. Womöglich sprechen Stadtmarketing-Leute bald schon vom „Hamburg-Effekt“, analog zum „Bilbao-Effekt“, den vor zwanzig Jahren der Neubau des Guggenheim-Museums für die nordspanische Industriestadt ausgelöst hat.

Von der Elbphilharmonie war allerdings nur am Rande die Rede bei der kulturpolitischen Tagung, die die Evangelische Akademie Loccum gemeinsam mit der Kulturpolitischen Gesellschaft in der niedersächsischen Provinz veranstaltete; übrigens bereits zum 62. Mal. Dabei war ihr Titel, „Kulturimmobilien – die Kathedralen des 21. Jahrhunderts?“, zwar in Frageform gefasst, doch mit positivem Unterton. Von „Kathedralen“ mochten die versammelten Bau- und Kulturdezernenten großer und kleiner Kommunen, die Immobilienmanager und Facharchitekten und -ingenieure zwar nicht sprechen, aber dass Bauten für Kultur etwas Besonderes darstellen, wurde – aus gleich welcher Perspektive – unterstrichen.

Vor allem und zunächst einmal, weil keiner so recht mit dem Bau eines solchen Hauses vertraut ist; oder sagen wir „kaum einer“, denn es gibt Architekten wie den als Theaterbaumeister in deutschen Mittelstädten hervorgetretenen Hamburger Jörg Friedrich, der das Potenzial solcher Bauten für die Stadtentwicklung betonte. Für eine kommunale Verwaltung hingegen bedeutet der Bau eines Theaters, Museums oder Kulturzentrums in der Regel das Betreten einer Terra incognita mit ganz eigenen Fallstricken.

"Über die Betriebskosten wird nie nachgedacht"

Der Frankfurter Immobilienmanager Hauke Schlüter machte deutlich, was bedacht sein sollte, bevor sich eine Kommune an den Bau einer solchen Immobilie wagt. Er unterscheidet fünf Phasen bei der Herstellung eines Gebäudes: 1. Strategie: Was soll gebaut und bezweckt werden?; 2. Initiierung: Bedarfsplanung; 3. und 4. Umsetzung, aufgeteilt in Bauplanung und -ausführung; und schließlich 5. Nutzung. Dabei lassen sich als Faustformel folgende Anteile an den Gesamtkosten schätzen: drei Prozent für Planung, 17 Prozent für Errichtung, aber 78 Prozent Gebäudebewirtschaftung über die Lebensdauer hinweg und schließlich zwei Prozent für Abbruch.

Die Formel „ein Fünftel Bau, vier Fünftel Unterhaltung“ für den Lebenszyklus eines Gebäudes begegnete dem Fachpublikum dieser Tagung des Öfteren. Dabei ist die Lebensdauer individuell anzusetzen; ein als „Benchmark“ prägender Kulturbau soll deutlich länger halten als ein Bürogebäude, für das heute 25 und weniger Jahre angesetzt werden. Für einen auf fünfzig Jahre angelegten Bau – die Opernhäuser in Köln und Düsseldorf wurden unlängst nach rund fünfzig Jahren generalsanierungsreif – bedeutet das, dass pro Jahr inflationsbereinigte acht Prozent der Baukosten als Bauunterhaltung angesetzt werden müssen. Bestimmte Bereiche unterliegen anderen, kürzeren Lebenszyklen: Die Haustechnik veraltet nach spätestens zehn Jahren, und von außen kommen geänderte Vorschriften etwa für Brandschutz oder Energieeffizienz hinzu.

„Über die Betriebskosten wird nie nachgedacht“, bestätigte Jörg Stüdemann, Stadtkämmerer von Dortmund: „Wir haben kein strategisches Portfoliomanagement.“ Kulturimmobilien werden „vom Verwaltungsleiter und dem Hausmeister“ betreut. Schon beim Bau geht's los: Die Baunebenkosten – dazu gehört etwa die Gestaltung des Gebäudeumfeldes – werden vernachlässigt. Eine angemessene Personalplanung für den besonderen Bedarf eines Kulturgebäudes, zum Beispiel eines Theaters, fehlt ohnehin. Stüdemann machte auf den Irrglauben aufmerksam, beispielsweise bei Orchestern durch Verlagerung der Probenräume Einsparungen erzielen zu können: Das bedeute enorme Transportkosten, „die gesamte Logistik klappt nicht“. Architekt Friedrich pflichtete bei: „Die Trennung der Probenräume von der Spielstätte ist der Tod der künstlerischen Arbeit.“

Planungsänderungen dürfen nicht zur Kostenexplosion führen

Externer Sachverstand wurde in Loccum immer wieder angeraten. Gabriele Willems, Geschäftsführerin des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen, beklagte „mangelnde Disziplin“. Oft werde angefangen zu bauen, ohne dass Ziel und Zweck klar bestimmt seien: „Wir widmen der Entscheidungsfindung viel zu wenig Aufmerksamkeit.“ Planungsänderungen während des Bauverlaufs führen dann zur Kostenexplosion. Unter den von ihrer Landesgesellschaft betreuten 4100 Projekten mit einer Bausumme von derzeit 1,1 Milliarden Euro im Jahr „laufen vier Prozent aus dem Ruder“. Oft gebe es den „Fluch der ersten Zahl“: Kostenschätzungen, die ohne Risikovorsorge in die Welt gesetzt würden.

Änderungen kategorisch auszuschließen, wandte Rolf Bolwin ein, der langjährige Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins, sei bei Kulturbauten problematisch: Das Fehlen für sich genommen kleiner Teilmaßnahmen könne den Zweck des ganzen Gebäudes gefährden, Korrekturen müssten eben hingenommen werden.

Kulturbauten müssen den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen

Ein besonderes Thema ist die Einbeziehung der künftigen Nutzer, überhaupt die Beteiligung der Bürger. Volker Heller, Vorstand der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin, zeichnete nach, wie der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld zugleich das weit gediehene Vorhaben des Bibliotheksbaus hinwegfegte – aus Gründen, die mit der Bibliothek selbst nichts zu tun hatten.

Monika Thomas, neuerdings Abteilungsleiterin beim Bundesbauministerium, hatte aus ihrer vorangehenden Tätigkeit als Stadtbaurätin in Wolfsburg das eindrucksvolle Beispiel der Planung eines Bildungszentrums mitgebracht, das diverse Institutionen und dementsprechend Nutzergruppen unter einem vielgestaltigen Dach vereint. Durch intelligente Anpassung des gesetzlich fixierten Wettbewerbsverfahrens gelang es, Bürgern zu ermöglichen, ihre Wünsche und Anforderungen zu formulieren und dennoch den vorgeschriebenen Gang des anonymen Verfahrens einzuhalten. Am Ende kam ein allseits akzeptiertes Bauwerk heraus.

In diese Richtung zielte Norbert Sievers, Hauptgeschäftsführer der Kulturpolitischen Gesellschaft, am Schluss der Tagung: „Wir diskutieren seit Jahren den Wechsel von der angebots- zur nachfrageorientierten Kulturpolitik.“ Sievers rückte die „Frage des Bedarfs“ in den Mittelpunkt. Den Bedarf, also die Nachfrage aber äußern die möglichen Nutzer. In der durch die Digitalisierung sich wandelnden Gesellschaft wandeln sich auch Bedarf und Bedürfnisse. Dass Kulturbauten darauf Antworten finden müssen, aber auch können, bildete die gemeinsame Überzeugung der Loccumer Referenten mit ihrem geballten Sachverstand.

Einen Beitrag zum Europäischen Vergaberecht bei öffentlichen Großbauvorhaben finden Sie hier.

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