zum Hauptinhalt

KUNST AM BUNDES–BAU: Wer zahlt, wer zeigt

Der Staat ist verantwortlich für die Kunst am öffentlichen Bau: Der Deutsche Bundestag beschloss schon in seiner ersten Legislaturperiode, dass bei allen Bauaufträgen des Bundes ein Betrag von mindestens einem Prozent der Bausumme für Werke bildender Künstler vorgesehen werden sollte. Das Parlament traf diesen Beschluss, weil der Staat einen baukulturellen Anspruch hat, weil Kunst bildet – und weil Künstler unterstützt werden sollten: Sie hatten nach dem Krieg kaum Aufträge.

Der Staat ist verantwortlich für die Kunst am öffentlichen Bau: Der Deutsche Bundestag beschloss schon in seiner ersten Legislaturperiode, dass bei allen Bauaufträgen des Bundes ein Betrag von mindestens einem Prozent der Bausumme für Werke bildender Künstler vorgesehen werden sollte. Das Parlament traf diesen Beschluss, weil der Staat einen baukulturellen Anspruch hat, weil Kunst bildet – und weil Künstler unterstützt werden sollten: Sie hatten nach dem Krieg kaum Aufträge. Später wurde der Betrag auf zwei Prozent erhöht. Doch die Wertschätzung der Kunst hielt nicht vor: Im Jahr 1993 wollte das Bundesfinanzministerium die Bundestags-Richtlinie wieder kassieren. Nach zahlreichen Protesten einigten sich Bau- und Finanzministerium auf einen Kompromiss: Die Zwei-Prozent-Grenze wurde aufgehoben.

Informationen über Kunst am Bau in Berlin gibt es beim Deutschen Künstlerbund (www.deutscher-kuenstlerbund.de) und beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (www.bbr.bund.de). Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat ein Buch zum Thema herausgegeben: „Kunst am Bau. Die Projekte des Bundes in Berlin“, Tübingen/Berlin 2002. Der Bildband ist antiquarisch und in Bibliotheken erhältlich. heit

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false