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Immobilien: Leasing Öffentlicher Bauten unerwünscht

Immer mehr Länder lehnen es abVON CORNELIA HEER Am heftigsten in die Schußlinie geriet in letzter Zeit das sogenannte sale and lease back-Verfahren.Bereits im Leasingerlaß vom 18.

Immer mehr Länder lehnen es abVON CORNELIA HEER Am heftigsten in die Schußlinie geriet in letzter Zeit das sogenannte sale and lease back-Verfahren.Bereits im Leasingerlaß vom 18.Dezember 1996 hat das Bundesland Sachsen diese Sonderform des Leasing für "unerwünscht" erklärt.Seit kurzem gibt es auch in Hessen einen neuen Leasingerlaß.Der wurde im Staatsanzeiger des Landes am 28.Juli 1997 veröffentlicht und sieht unter anderem vor, daß sale and lease back-Verträge nur noch ausnahmsweise genehmigt werden dürften, da sie nach Auffassung des Innenministeriums der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) widersprechen.Laut HGO dürfen Kommunen und Kreise nämlich ihre Liegenschaften erst dann verkaufen, wenn sie nicht mehr der Erfüllung eigener Aufgaben dienen.Als einen weiterhin genehmigungsfähigen Ausnahmefall nannte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums das Beispiel eines sanierungsbedürftigen Kindergartens."Kauft ein Leasinggeber ein solches Objekt, um es zu sanieren und dann gleich anschließend an die Gemeinde zurückzumieten, haben wir keine Einwände, wenn das Ganze wirtschaftlich ist". Der neue Erlaß verpflichtet die Kommunen zudem zur Bildung von Rücklagen für den Fall, daß von der Rückkaufoption Gebrauch gemacht wird.Auf diese Weise wollen Innen- und Finanzministerium die Kommunen zwingen, zum Zeitpunkt der Übernahme eines geleasten Objekts liquide Mittel dann auch tatsächlich bereit zu haben.Dadurch soll sichergestellt werden, daß künftige Generationen nicht die finanziellen Lasten gegenwärtiger Investitionen zu tragen haben. Daß gerade Hessen sale and lease back-Verträge nun so restriktiv handhaben will, ist insofern bemerkenswert, als das Land für dieses Finanzierungsmodell bundesweit Vorreiter war.Im Dezember 1994 verkaufte die Stadt Frankfurt / Main das Technische Rathaus an die Deutsche Immobilien-Leasing GmbH, um es gleich anschließend zu mieten.Gleichzeitig erwarb die Stadt vertraglich die Option, das Rathaus nach 20 Jahren zurückzukaufen.Diese Vorgehensweise, die als sale and lease back-Verfahren bezeichnet wird, spülte der Bankenstadt 148 Mill.DM in die Kasse und half, nicht nur den Schuldenberg, sondern auch die laufenden Zinsbelastungen zu verringern.Was auf den ersten Blick sehr positiv aussieht, relativiert sich auf den zweiten: die Stadt hat nun die jährlichen Mieten in Höhe von immerhin zehn Mill.DM aufzubringen."Gerade solche reinen Geldbeschafftungsaktionen sollen nach dem neuen Leasingerlaß nicht mehr genehmigt werden", betonte der Sprecher des hessischen Innenministeriums.

CORNELIA HEER

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