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Legionellentest: Wasserprüfung ist Pflicht

Hausbesitzer sollen bis Jahresende ihre Warmwasseranlagen auf Legionellen untersuchen lassen. Bei versäumtem Test droht hohe Strafe.

Viele Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind verpflichtet, bis Jahresende ihre Warmwasseranlagen auf Legionellen testen zu lassen. Ein Versäumnis kann eine Strafe zur Folge haben.

Darauf weist der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) in Berlin hin. Es könne wegen vorsätzlicher Verbreitung von Legionellen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldbuße von 25 000 Euro drohen (Paragraf 25 der Trinkwasserverordnung 2001). Die Hausbesitzer müssen ab 2014 nachweisen können, dass eine erste Untersuchung bis zum Jahresende 2013 durchgeführt wurde.

Die Labore sind bei den zuständigen Landesgesundheitsbehörden gelistet. Der Verband weist allerdings darauf hin, dass es bei Sanitärbetrieben und Prüflabors zu Terminproblemen kommen kann. Betroffene Hausbesitzer sollten sich daher umgehend an die auf die Tests spezialisierten Firmen wenden.

Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland sind Wohngebäude betroffen, deren zentraler Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mehr als 400 Liter fasst. Geprüft werden müssen auch Häuser, deren Wasserleitungen zwischen dem zentralen Erwärmer und dem am weitesten entfernten Hahn ein Volumen von mehr als drei Litern haben.

„Die Prüfpflicht gilt damit für fast alle Mehrfamilienhäuser“, sagt Kai Wernecke von Haus & Grund Deutschland, „auch für Wohnungseigentümergemeinschaften“. Eine Ausnahme sind Mehrfamilienhäuser mit einer dezentralen Warmwasserbereitung. Auch Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen. Gab es keine auffälligen Werte, muss der Test nach drei Jahren wiederholt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen den Mietern beispielsweise durch Aushang oder mit der Abrechnung zur Kenntnis gegeben werden. Die Kosten können als Betriebskosten abgerechnet werden.

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die im Wasser leben. Sie werden durch das Einatmen von zerstäubtem Wasser, etwa beim Duschen, übertragen und können schwere Lungenentzündungen, die sogenannte Legionärskrankheit auslösen. Sie kann tödlich enden.

Durch die Tests soll der Gesundheitsschutz für die Bevölkerung verbessert werden. Die in den vergangenen Jahren gemeldeten Krankheitsfälle zeigen, dass das Infektionsrisiko keineswegs nur auf öffentlich genutzte Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser oder Altenheime beschränkt ist. (dpa/aka)

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