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Den Schlüssel bekommen die neuen Besitzer am Ende vom Makler. Für die Vermittlungsleistung müssen sie allerdings eine Provision zahlen.

©  Kai Remmers

Maklergebühren: Reform mit Grenzen

Verdienen Makler zu viel über Gebühr? Anstöße zur Neuregelung gibt es viele. Auch die Höhe der Provisionen ist umstritten.

Die Zahl ist beeindruckend: „Rund 2,5 Millionen Wohnungswechsel gibt es jährlich in Deutschland“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Angeboten werden die freien Wohnungen oft von Maklern, die sich für ihre Arbeit von den künftigen Mietern bezahlen lassen. Wie berichtet, sollten die Kosten nach dem Willen des Hamburger Senats vom Vermieter getragen werden. Dafür zeichnet sich im Bundesrat eine Mehrheit ab. Doch wie viel Provision dürfen Makler überhaupt verlangen? Antworten auf wichtige Fragen: Wie hoch sind Maklergebühren in der Regel?

Die Höhe der Maklergebühren ist gesetzlich begrenzt. „Mehr als zwei Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer dürfen Makler für die Vermittlung einer Mietwohnung nicht verlangen“, erklärt Ropertz. Maßgeblich ist dabei nicht die Bruttomiete – also inklusive Nebenkosten –, sondern die Nettokaltmiete. Theoretisch dürfen Makler auch weniger verlangen. Das passiert allerdings in der Praxis eher selten.

Wer muss die Gebühren zahlen? Ob Mietinteressent oder Vermieter die Courtage zahlen müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Häufig kommen die Interessenten für die Kosten auf. Grundsätzlich gilt: „Sobald der Makler eine Leistung erbracht hat, muss die Provision auch gezahlt werden“, erklärt Ropertz. Dafür reicht es, wenn der Makler die Besichtigung einer Wohnung ermöglicht oder den Kontakt zum Vermieter herstellt. Fällig wird die Courtage, wenn der Mietvertrag unterschrieben wurde.

Sind Maklergebühren verhandelbar? Theoretisch schon. „Man kann versuchen zu handeln“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Ob das klappt, hängt allerdings vom Einzelfall ab. „Wenn der Makler jemanden findet, der bereit ist, die geforderte Provision zu zahlen, hat man unter Umständen das Nachsehen.“ Wenn Mietinteressenten allerdings selbst einen Makler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen, könnten sie durchaus über die Courtage verhandeln.

Kann man einen Makler auch umgehen?

Um den Makler zu umgehen, sollten Wohnungssuchende versuchen, direkt Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.
Um den Makler zu umgehen, sollten Wohnungssuchende versuchen, direkt Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.

© Jens Schierenbeck/dpa

Können sich Verbraucher wehren, wenn ihnen die Gebühren zu hoch erscheinen? Wie hoch die Provision sein darf, können Mietinteressenten mühelos anhand der geforderten Miete ausrechnen. „Überschreitet die geforderte Courtage die gesetzlich festgelegte Höhe, muss sie nicht gezahlt werden“, erklärt Ulrich Ropertz. Interessenten sollten sich in einem solchen Fall zunächst an den Makler selbst wenden. Helfe das nicht, sollten sich Betroffene beim Maklerverband beschweren.

Kann man einen Makler auch umgehen? Makler werden nicht überall eingesetzt. „Das hängt vom Wohnungsmarkt ab“, erklärt Happ. Je mehr Interessenten es in einer Region gebe, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Vermieter Makler beauftragten. „Die treffen dann eine Vorauswahl.“ Wollen Wohnungssuchende den Makler umgehen, sollten sie versuchen, von vornherein direkt Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Dann könnten sie auch ohne Maklervermittlung an den Mietvertrag kommen.

In der jetzt aufkommenden Diskussion um eine Neuregelung der Maklerprovision bei Wohnungsvermietungen warnt der Deutsche Mieterbund allerdings auch vor möglichem Missbrauch. Das Gesetz verbiete einem Vermittler Provision zu nehmen, wenn er selbst Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder Mieter der Wohnung ist, sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz.

Dieses Gebot werde aber oftmals umgangen. Außerdem sei der Verwalter häufig eine juristische Person, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt sei. Auch in diesem Fall dürfe er keine Provision verlangen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) forderte unterdessen eine Ausbildungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter. „Die Aufgaben sind so umfangreich geworden, dass man gewisse Marktkenntnisse haben muss“, sagte die IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch . Zentrales Anliegen sei es dabei, „der Branche einheitliche Qualitätsstandards zu geben“, sagte sie. Nach Angaben des IVD gibt es rund 12 000 hauptberufliche Makler in Deutschland. Sie benötigen bisher lediglich einen Gewerbeschein.

Falk Zielke

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