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Immobilien: Mieterbund: "Attacke gegen den Mieterschutz"

Wohnungswirtschaft will für sie unliebsame Bestandteile des Mietrechtsabschaffen / Diskussion um MietrechtsänderungVON ANDREAS LOHSE Einem Beschluß der Bonner Regierungskoalition zufolge will man noch in dieser Legislaturperiode das Mietrecht ändern.Unter anderem sollen zahlreiche, bislang in verschiedene Gesetze zersplitterte Regelungen künftig in einem Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gezielt zusammengefaßt werden - gestrafft, systematisch und gut lesbar.

Wohnungswirtschaft will für sie unliebsame Bestandteile des Mietrechtsabschaffen / Diskussion um MietrechtsänderungVON ANDREAS LOHSE Einem Beschluß der Bonner Regierungskoalition zufolge will man noch in dieser Legislaturperiode das Mietrecht ändern.Unter anderem sollen zahlreiche, bislang in verschiedene Gesetze zersplitterte Regelungen künftig in einem Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gezielt zusammengefaßt werden - gestrafft, systematisch und gut lesbar.Antiquierte Vorschriften möchte man streichen, andere modifizieren.Eine Verschlechterung des Mieterschutzes werde es dadurch nicht geben, versprach wiederholt Bauminister Töpfer (CDU).Die Interessen von Mietern und Vermietern sollen ausgeglichen und gewahrt bleiben. Doch inzwischen wird an der Glaubwürdigkeit dieser Aussage gezweifelt.Der Deutsche Mieterbund (DMB) spricht mittlerweile gar von "einer Attacke auf den Mieterschutz".Denn die Wohnungswirtschaft nutzt die Chance und will für sie unliebsame Bestandteile des Mietrechts abschaffen."Investitionen müssen sich für Investoren wieder lohnen", wird dabei betont.Eine Begründung allerdings, die kürzlich den bayerischen Bauminister zu der Bemerkung veranlaßte, "daß die Sozialverträglichkeit des Mietrechts in der Vergangenheit schließlich auch keine Investitionsbremse gewesen ist".Unter dem herrschendem Mietrecht habe der Wohnungsbau in den letzten drei Jahren Rekordhöhen erreicht, argumentiert darüber hinaus die Präsidentin des DMB, Anke Fuchs: "Mieterschutz ist nicht investitionshemmend und dessen Abbau schafft nicht mehr Wohnraum." In Bonn allerdings hatte man dessen ungeachtet dem Reformvorhaben schon gleich zu Beginn der Arbeit im "Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze" eine zweite Stoßrichtung gegeben: "Durch Verbesserung der Markttransparenz, Vereinfachung und Gestaltungsmöglichkeiten wird das Mietrecht zur Unterstützung besserer Investitionsbedingungen reformiert",heißt es dort.Zu prüfen sei, "ob durch Anreize im Wohnungsmietrechtprivate Wohnungsbauinvestitionen gestärkt werden" könnten. Der Zentralverband Haus und Grund fordert denn auch die Vertragsfreiheit für Neubauten sowie die Möglichkeit, Zeitmietverträge uneingeschränkt abschließen zu können.Die Begrenzung der Mietkaution auf drei Monatsmieten möchte man in diesem Zuge gleich ebenso streichen wie Paragraph 5 Wirtschaftsstrafgesetz, der Mietwucher unterbinden soll.Desweiteren will man die Kündigungsschutz gewährende "Sozialklausel" abschwächen, Mieterhöhungen schon zwölf Monate nach der letzten Erhöhung wirksam werden lassen, die Kappungsgrenzen streichen und Verwaltungskosten von den Mietern zahlen lassen. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, sieht in diesen Forderungen im Ensemble mit denen des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW) ein "Horrorszenario." So fordert der GdW beispielsweise eine Ausnahme vom Kündigungsschutz, wenn Wohnraum aufgrund des Belegungsrechts vermietet und nicht länger als 12 Monate überlassen ist.Dieses "Probejahr", so der DMB-Direktor, sei "eine beispiellose Diskriminierung der am Markt Benachteiligten".Alleinerziehende Mütter, kinderreiche Familien und Ausländer könnten dann "jederzeit aus der Wohnung geworfen werden". Auf der Liste des Mieterbundes steht neben der erwünschten Transparenz und Verständlichkeit des Mietrechts die Aufwertung des Mietspiegels zurErmittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten ganz oben.Städte und Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohner sollten zu seiner Erstellung verpflichtet werden.Eine Forderung, die der Deutsche Städtetag allerdings mit der Begründung ablehnt, neben ihrem derzeit schon engen Finanzspielraum könnten die Gemeinden künftig nicht auch noch einen Mietspiegel finanzieren.Darin ist der Städtetag einer Meinung mit dem Zentralverband der Haus- und Grundbesitzer."Ein Zwang zur Einführung von Mietspiegeln ist abzulehnen", erklärte dessen Präsident Friedrich-Adolf Jahn in einer Debatte mit Anke Fuchs und plazierte sich mit seiner Begründung plötzlich in das Lager der Mieterschützer: "Womöglich würde die Kommune die Kosten an Mieter und Vermieter weitergeben." Über die Mietspiegel-Forderung hinaus will der DMB unter anderem die Umwandlungvon Miet- in Eigentumswohnungen erschweren, die Kündigungsfristen mieterseitsauf drei Monate verkürzen sowie die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungenauf 20 Prozent festlegen. "Positive Wirkungen können von der Vereinfachungausgehen, wenn es bei dem ursprünglichen Ansatz bleibt", erklärteFranz-Georg Rips auf dem SPD-Mietertag.Dann ist, so Rips, "gegen eineReform des Mietrechts nichts einzuwenden." Zu einer weiteren Darlegungihrer Argumente und Vorschläge haben die Mieter- und Vermieterverbändejetzt Gelegenheit: am 10.Oktober findet im Bonner Justizministerium eineAnhörung statt.NOCH ÜBERWIEGEN die Meinungsverschiedenheiten bei der Diskussion zur geplanten Reform des Mietrechts .

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