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Maximal darf die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent steigen. Der Mieterbund kritisiert aber, dass bei Neuvermietungen Aufschläge von 30 Prozent möglich sein werden.

© Jens Kalaene/dpa

Mieterhöhungen: Neuvermietungen bleiben ohne Mietpreisbremse

Das Mietrechtsänderungsgesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten.

Am 1. Mai ging es plötzlich auch um Mieten. Bei den Kundgebungen zum Tag der Arbeit standen nicht nur Themen wie ein Mindestlohn von 8,50 Euro im Fokus. In Städten wie Berlin wächst die Sorge vor einer Verdrängung aus bisher günstigen Wohnungen, weil Stadtteile wie Kreuzberg äußerst gefragt sind. Seit Mittwoch gilt ein neues Mietrecht, das Preisanstiege etwas dämpfen soll. Es hatte den Bundesrat im Februar passiert, kurz bevor SPD, Grüne und Linke wegen des Machtwechsels in Niedersachsen dort die Mehrheit errangen.

Was genau ist zur Begrenzung der Mieten geplant?

Letztlich ist es nur eine Mini-Preisbremse, die lediglich für besonders gefragte Gegenden in Groß- oder Unistädten gilt. Wenn die bisherige Miete deutlich unter der ortsüblichen Miete liegt, darf der Vermieter hier die Miete künftig nicht mehr so stark anheben wie bisher. Die Bundesländer können für bestimmte Gegenden verfügen, dass die Miete binnen drei Jahren statt wie bisher um 20, nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden darf.

Berlin hat angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Hier steigen die Mieten besonders stark. Auch in München soll es so eine Begrenzung geben. Ein Beispiel: Wenn die ortsübliche Miete 8 Euro pro Quadratmeter beträgt und der Mieter nur 6 Euro zahlt, kann bisher binnen drei Jahren auf 7,20 Euro erhöht werden – in Berlin nun künftig nur noch auf 6,90 Euro.

Und was ist mit Neuvermietungen?

Hier kann wie bisher unbegrenzt erhöht werden. Also zum Beispiel auf 11 statt bisher 8 Euro den Quadratmeter. Eine hohe Nachfrage trifft in Städten wie München, Frankfurt, Köln, Hamburg oder Berlin auf ein oft zu geringes Angebot. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück verweist gern auf das Beispiel eines Studenten, der in Frankfurt eine Wohnung für 400 Euro übernehmen wolle. Doch der Vermieter sage ihm vor Abschluss des Vertrags, die Wohnung koste nun 30 Prozent mehr und damit 520 Euro, zudem müsse er 1200 Euro Maklerprovision zahlen.

Was sind die Pläne von SPD, Grünen und Linkspartei?

Die SPD will, dass bei Neuvermietungen nur noch Erhöhungen um zehn Prozent erlaubt sein dürfen, beim Beispiel des Frankfurter Studenten wären es 440 Euro – so würde er 960 Euro pro Jahr sparen. Die Provision für den Makler solle der Vermieter zahlen. „Die Zahl der Haushalte, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden müssen und in Transferleistungen gezwungen werden, steigt bedrohlich an“, kritisieren auch die Grünen. Kommunen sollten daher die Möglichkeit bekommen, Mietobergrenzen einzuführen. Ähnliches will die Linke. Sie fordert zudem, dass 150 000 Sozialwohnungen jährlich neu entstehen müssen.

Was bringt das neue Mietrecht noch mit sich?

Damit das Dämmen von Häusern vorankommt, können Mieter bei energetischen Sanierungen drei Monate lang die Miete trotz Lärms und Schmutzes nicht mehr mindern. Elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung dürfen wie bisher auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betont, dass Mieter aber auch von geringeren Heizkosten durch die Sanierungen profitierten. Rund vierzig Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude. Zahlen sogenannte Mietnomaden keine Miete, kann zudem schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden. Der Vermieter kann außerdem künftig eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die Kautionssumme nicht zahlt.

Und was sagen Mieterbund und Hauseigentümer dazu?

Durch die Zersplitterung bei der Regelung zur Erhöhungsgrenze werde es demnächst Städte mit einer 15-prozentigen und Städte mit einer 20-prozentigen Grenze geben, sagt Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. „Die zweite große Schwäche des Gesetzes ist, dass die eigentlichen Mietsteigerungsprobleme nicht gelöst werden.“ In vielen Groß- und Universitätsstädten lägen die Neuvermietungspreise 20 bis 30 Prozent über der üblichen Miete, in der Spitze sogar 40 Prozent.

Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, warnt hingegen vor weiteren Preisbremsen. Dies würde den Wohnungsneubau abwürgen und das Angebot somit weiter verknappen. „Forderungen nach einer Begrenzung der Miethöhe lenken von der eigentlichen Ursache regionaler Mietpreissteigerungen ab, nämlich zu knappem Wohnraum in einigen Ballungsregionen.“ (dpa)

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