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Bei einer Mietkautionsversicherung muss die Kaution nicht auf einen Schlag entrichtet werden. Dennoch raten Mieter- und Eigentümerverbände oft davon ab.

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Mietkaution: Nicht immer setzen Mietverträge Barkautionen voraus

Auch mit Kautionsbürgschaften können Mieter und Vermieter auf der sicheren Seite sein.

Doppelte Miete, Umzugskartons, Möbelpacker, Lastwagen – Umziehen ist teuer und aufwendig. Kommt dann noch die Mietkaution dazu, kann es eng werden. Mietkautionsversicherungen versprechen Abhilfe. Aber lohnt sich das? Es ist oft dasselbe Problem: Der neue Vermieter hält schon die Hand auf, während der alte Vermieter die Kaution noch nicht ausgezahlt hat. Doch ohne Mietsicherheit gibt es häufig keinen Mietvertrag. Wer finanzielle Engpässe aus diesem Grund vermeiden will, kann eine Mietkautionsversicherung ins Auge fassen. Doch oft raten Mieter- und Eigentümerverbände davon ab.

Die Anbieter von Mietkautionsversicherungen werben damit, dass Mieter im Umzugsstress Arbeit und Mühe sparen. Die Kaution muss nicht auf einen Schlag entrichtet werden – Mieter bleiben flüssig und müssen nicht ihr Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen. Es gebe keine versteckten Kosten, und der Abschluss sei schnell erledigt. Für Vermieter bestehe der Vorteil unter anderem darin, dass weniger Verwaltungsaufwand entstehe.

Mittlerweile ist es einige Jahre her, dass in Deutschland die ersten Angebote auf den Markt gekommen sind. Wie viele es heute sind und von wie vielen Kunden sie genutzt werden, hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin nach eigener Aussage nicht in Statistiken fest. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2012 vier Angebote untersucht, der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg im August 2012 ebenfalls vier.

Sparbuch, Tagesgeldkonto oder Bankbürgschaft

„Es sind mehr Angebote geworden“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. „Meiner Einschätzung nach setzen die allermeisten Mieter aber weiter auf andere Wege.“ Mieter müssen häufig drei bis vier Monate überbrücken, wenn der alte Vermieter die Kaution noch nicht ausgezahlt hat. „Dann kann eine Mietkautionsversicherung günstiger sein als der Dispo-Zins, der anfällt, wenn ich das Konto überziehe“, sagt Ropertz. Wichtig sei in jedem Fall zu prüfen, ob ein Ausstieg aus dem Vertrag jederzeit möglich ist. Langfristig empfiehlt Ropertz eher die altbekannten Wege, um die Mietsicherheit zu stellen.

Davon gibt es grob gesagt drei: „Ich kann dem Vermieter das Geld überweisen, und der legt es dann auf ein Kautionskonto. Das kann zum Beispiel ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto sein“, sagt Ropertz. Möglich sei aber auch, dass der Mieter das Geld auf ein Sparbuch einzahlt und es dann an den Vermieter verpfändet. Er händigt dem Eigentümer das Sparbuch aus und fügt eine Verpfändungsurkunde bei. Diese erhalten Mieter bei der Kontoeröffnung in der Bank.

Der dritte Weg sei eine Bankbürgschaft: Dabei verbürgt sich die Hausbank, für eine bestimmte Summe geradezustehen, wenn der Mieter als Schuldner ausfällt, erläutert Ropertz. Dafür fallen laufende Gebühren an. Diese letzte Möglichkeit kommt der Mietkautionsversicherung am nächsten. Der Unterschied besteht darin, dass es ein Versicherungsunternehmen ist, das bürgt und dafür als Gegenleistung eine monatliche Prämie verlangt. Anders als bei einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung kommt der Versicherer aber nicht für einen Schaden auf.

Eine Kautionsversicherung ist nicht immer sinnvoll

Kautionsversicherungen sind nichts anderes als Bürgschaften, fasst auch die Stiftung Warentest zusammen. Der Mieter bezahlt Jahresbeiträge dafür, dass der Versicherer dem Vermieter für drei Monatsmieten als Bürge zur Verfügung steht. Wenn Mieter zum Beispiel ausziehen, ohne zu renovieren, kann der Vermieter sich das Geld für den Handwerker bei der Versicherung wiederholen. Und die holt es sich dann vom Mieter wieder. Dieser kann also sehr wohl in die Verlegenheit geraten, in solchen Fällen zahlen zu müssen. Und den monatlichen Betrag für die Mietkautionsversicherung zahlt er obendrein.

Auch die Eigentümerschutzvereinigung Haus und Grund in Berlin empfiehlt aus diesen und weiteren Gründen andere Wege für die Mietsicherheit. „Wir raten zur klassischen Barkaution oder zur Verpfändung eines Sparbuchs“, erläutert Geschäftsführer Gerold Happ. „Dann haben Sie als Vermieter etwas in der Hand.“

Denn im Schadensfall müssen Vermieter Ansprüche gegenüber dem Mieter beim Anbieter der Mietkautionsversicherung geltend machen. „Und die prüfen natürlich erst einmal, ob die Forderungen rechtmäßig sind.“ Mieter sollten nachrechnen, was für sie langfristig am günstigsten ist, rät Ropertz. Denn eine Kaution bekommt der Mieter in der Regel wieder. „Die Gebühr für eine Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft sind für immer weg“, fügt Stiftung Warentest hinzu. Wenn es um den Vergleich dieser beiden Angebote geht, zieht der Bund der Versicherten in einem Merkblatt das Fazit: „Nur für Mieter, die keine Bankbürgschaft erhalten, ist die Mietkautionsversicherung eine mögliche Alternative.“ (dpa)

Thorsten Wiese

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