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Immobilien: Mit dem Haus-Kauf ist es nicht getan Was Erwerb und Betrieb einer Immobilie kosten

Wer ein Haus kauft, sollte nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf die Nebenkosten des Erwerbs achten. Und auch im Betrieb verursacht Grundeigentum Kosten.

Wer ein Haus kauft, sollte nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf die Nebenkosten des Erwerbs achten. Und auch im Betrieb verursacht Grundeigentum Kosten. Es gibt Steuern, Abgaben und Gebühren. „Diese Aufwändungen“, warnt Thomas Penningh, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB), „sind nicht unerheblich.“

Beim Erwerb wären da zunächst die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Bei einem Kaufpreis in Höhe von 300000 Euro betragen die Gebühren gut 1500 Euro. Hinzu kommen Telefon und Schreibgebühren des Notariats sowie Mehrwertsteuer. Dafür beurkundet der Notar den Kaufvertrag, wickelt die Bezahlung ab und sorgt für die Umschreibung des Grundstücks auf den neuen Eigentümer im Grundbuch.

Ins Grundbuch wollen auch die Banken, bevor sie den Kredit herausgeben. Durch eine „Grundschuld“ sichern sie sich im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Zugriff auf die Immobilie – und können diese notfalls zwangsversteigern. Bei einer Grundschuld von 200000 Euro beträgt die Notariatsgebühr für deren Eintragung rund 500 Euro. Da außerdem das Grundbuchamt zur Kasse bittet, setzen Experten Kosten von eineinhalb Prozent der Kaufsumme für Notar- und Grundbucheintragung an.

Wer Haus, Wohnung oder Grundstück über einen Makler kauft, muss die Courtage bezahlen. Diese beträgt drei bis sechs Prozent des Kaufpreises, plus Mehrwertsteuer. Diese Provision wird wie die Notariatsgebühren nach der Protokollierung des Kaufvertrags fällig.

Auch die Kreditinstitute verlangen oft Gebühren. Die einen lassen sich die Beratung honorieren, andere die „Schätzung“ des Immobilienwertes. Üblich ist ferner ein Bereitstellungszins. Dieser fällt an, wenn ein Bauherr seinen Kredit beantragt hat, ihn aber zunächst nicht in Anspruch nimmt, etwa weil der Bauträger nicht pünktlich mit dem Bau beginnt. Die Bank berechnet dann Bereitstellungsgebühren statt der vereinbarten Zinsen.

Der Grundeigentümer bekommt auch Post vom Finanzamt. Dieses erhebt eine Grunderwerbsteuer. Sie liegt zurzeit bei 3,5 Prozent des Immobilienpreises. Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese benötigt das Grundbuchamt, damit es den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen kann.

Sind die Gebühren für den Erwerb bezahlt, kommen die regelmäßigen Abgaben. Grundsteuern und Gebühren kosten bei einem normalen Reihenhaus rund 1700 Euro im Jahr. Hinzu kommen Strom- und Heizkosten in Höhe von jeweils rund 1000 Euro für eine vierköpfige Familie sowie Müllgebühren in Höhe von rund 300 Euro pro Jahr. Auch der staatlich vorgeschriebene Schornsteinfeger stellt für Kehren und Messen etwa 170 Euro in Rechnung. Weitere Kosten verursachen Wasser- und Abwassergeld, Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen und die Müllabfuhr.

Deshalb ist die Werbebotschaft „mietfrei Wohnen“ nur die halbe Wahrheit von Grundeigentümern. Nach Angaben des VpBs belaufen sich die Kosten eines Reihenhauses auf rund 350 Euro pro Monat – heute alltägliche Dinge wie ein Telefon- und Kabelanschluss oder Fernsehgebühren sind in dieser Rechnung noch nicht einmal enthalten. ball

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren, Telefon: (030) 2789010 oder im Internet: www.vpb.de

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