zum Hauptinhalt

Immobilien: Modern wohnen – mit Netz und doppeltem Boden

Die Aktion „Mehrgenerationenhaus“ der Bundesregierung / Erste Projekte in Brandenburg

3 Zimmer, Küche, Oma. So war eine Reportage über ein Berliner Mehrgenerationenhaus in unserer letzten Sonntagsbeilage überschrieben. Hier fassen wir zusammen, warum die Politik so eine Lebensform fördert und wer einen Antrag stellen kann.

Auch diese Woche waren überall in Berlin die Großplakate zu sehen: Die Bundesregierung wirbt für ihr Projekt „Mehrgenerationenhäuser“. Ende November hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Startschuss zum bundesweiten Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ gegeben. Die Kampagne wirbt um weitere Initiatoren von quartiersnahen Netzwerken, die Menschen aller Generationen ansprechen.

Bis Ende dieses Jahres soll in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Deutschlands ein solches Mehrgenerationenhaus eröffnen, 439 insgesamt. Bisher haben sich 59 Häuser gefunden: noch keines in Berlin, in Brandenburg initiierten etwa der Jugendförderverein Mikado e. V. in Nauen und in Neuruppin der Demokratische Frauenbund Krümelkiste solch ein Projekt.

„Mehrgenerationenhäuser eröffnen Räume, die den Zusammenhalt der Generationen festigen“, sagte von der Leyen, da sich Familienstrukturen immer mehr auflösten, verschwänden auch immer häufiger selbstverständliche Begegnungen verschiedener Altersgruppen. Ganz konkret gehe die Weitergabe von Erziehungswissen und Alltagskompetenzen verloren, Erfahrungen der älteren Generation blieben für die mittlere und jüngere Generation oft ungenutzt. Ein solches Netzwerk könnte aus einem Café bestehen, das Frühstück, Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen anbietet – offen für Menschen aller Lebensalter.

Eine Betreuung für Kinder ab sechs Monaten ist ein weiterer Bestandteil. Auch nachts können demenzkranke Menschen, die dann oftmals keine Ruhe finden, in einem Nachtcafé gemeinsam Zeit verbringen. Daneben kann sich hier eine Börse für haushaltsnahe Dienstleistungen befinden. In der „Seniorenakademie“ finden etwa PC-Kurse statt, umgekehrt vermitteln ältere Menschen Jugendlichen, was zu ihrer beruflichen Entwicklung beigetragen hat.

Wer sich für ein Mehrgenerationenhaus bewerben will, muss mehrere Kriterien erfüllen: Alle vier Lebensalter müssen einbezogen werden: Kinder und Jugendliche, Erwachsene, junge Alte (über 50 Jahre) sowie Hochbetagte. Die Einrichtung muss den Menschen in ihrer Umgebung generationsübergreifende Angebote machen, Kinderbetreuung muss sich in jedem Fall im Angebot finden. Ein weiterer Aspekt soll die Einbeziehung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in das Projekt sein, sie sollen auf gleicher Augenhöhe zusammenarbeiten.

„Das Konzept erscheint mir sehr sinnvoll und tragfähig“, sagt Dr. Marie-Therese Krings-Heckemeier. Sie ist Geschäftsführerin vom Berliner Sozial- und Wirtschaftsforschungsinstitut Empirica. Jedoch müsse stets ein plausibler Mehrwert für die Quartiersbewohner ersichtlich sein. Da reiche es nicht, wenn Kinder der Kita älteren Bewohnern in der Nachbarschaft vorlesen würden. Letztlich müsse sich ein Mehrgenerationenhaus zu einer komplexen Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe vor Ort entwickeln und mit lokalen Wirtschaftsunternehmen kooperieren. Solche Netze könnten die Prinzipien der Großfamilie in die moderne Sozialstrukturen übertragen.

„Die Gemeinschaft der Generationen, wie sie in einem Mehrgenerationenhaus stattfindet, kann und soll ein Vorbild für ganz Deutschland sein“, verkündete von der Leyen weiter. Die Bundesregierung stellt für das Modellprojekt insgesamt 88 Millionen Euro bereit. Über einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten die 439 ausgewählten Häuser jährlich 40 000 Euro. Sie werden zudem durch eine Serviceagentur beraten und in ihren Wirkungen wissenschaftlich begleitet.

Angesichts der zahlreichen und qualitativ hochwertigen Anträge, die bereits eingegangen sind, werden bis Anfang 2007 ungefähr 150 weitere Einrichtungen aus der ersten Ausschreibungsphase ausgewählt. Neubewerbungen sind erst ab Frühjahr 2007 möglich. Bewerben können sich dann Projekte aus Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten, in denen bisher noch kein Projekt im Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser gefördert wird. Auch Einrichtungen, die sich bereits beworben haben, können dann erneut einen Antrag stellen. Auch in der zweiten Ausschreibungsphase erfolgen die Bewerbungen ausschließlich online.

Einen Überblick über alle 59 in einer ersten Ausschreibungsphase geförderten Projekte: www.bmfsfj.de/mgh.

Insa Lüdtke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false