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Immobilien: Möbel dürfen an Wand stehen

Richter: Mieter schuldlos, wenn Schimmel entsteht

Mieter dürfen ihre Möbel grundsätzlich an jedem beliebigen Platz in der Wohnung aufstellen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück hervor, berichtet der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Werden durch direkt an den Wänden aufgestellte Möbel Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelpilzbildung mitverursacht, trifft den Mieter daher kein Verschulden. Vielmehr liegt ein Wohnungsmangel vor, heißt es in dem Urteil.

Es sei für den Mieter unzumutbar, große Möbelstücke beispielsweise zehn Zentimeter von der Wand abzurücken, um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern. Aus demselben Grund müsse kein Mieter darauf verzichten, an bestimmten Wänden Möbelstücke aufzustellen, heißt es laut DMB in der Urteilsbegründung (AZ 14 C 385/04).

Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz treten dem Mieterbund zufolge insbesondere in den Wintermonaten häufig auf. Grundsätzlich müssen sie dem Vermieter sofort gemeldet werden. Dieser ist dann für die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Der Mieter ist berechtigt, bis zur endgültigen Schadensbeseitigung die Miete zu kürzen. Laut DMB gilt das aber nicht, wenn der Mieter die Schäden selbst verschuldet hat, weil er etwa zu wenig geheizt oder gelüftet hat. gms

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