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Immobilien: MUSTERRECHNUNG

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie vor Beginn der Baumaßnahmen erwirbt, kann die Sanierungskosten absetzen. Zum Beispiel: Ein Käufer erwirbt im Juli 2009 eine 150-Quadratmeter-Wohnung.

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie vor Beginn der Baumaßnahmen erwirbt, kann die Sanierungskosten absetzen. Zum Beispiel: Ein Käufer erwirbt im Juli 2009 eine 150-Quadratmeter-Wohnung. Der Kaufpreis enthält (ohne Grund und Boden, Gebäude) Sanierungskosten in Höhe von 2000 Euro pro Quadratmeter.

So rechnet das Finanzamt

…bei Selbstnutzung 1)

...bei Vermietung 2)

Steuerjahr 2009 – 2018 2009 – 2016 2017 – 2020

Denkmalabschreibung/Jahr 27 000 Euro 27 000 Euro 21 000 Euro

Steuerersparnis pro Jahr 3) 11 964 Euro 11 964 Euro 9 305 Euro

Steuerersparnis insgesamt 119 640 Euro 132 932 Euro

1) 9 % auf die Sanierungskosten von 2009 bis 2018,

2) 9 % auf die Sanierungskosten von 2009 bis 2016 und 7 % von 2017 bis 2020, 3) 42 % Einkommensteuer plus 5,5 % Solizuschlag.

Fazit: Je weniger Baumaßnahmen am Denkmal zu Kaufzeitpunkt erfolgt sind, desto höher der Steuervorteil.

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