Immobilien: MUSTERRECHNUNG
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie vor Beginn der Baumaßnahmen erwirbt, kann die Sanierungskosten absetzen. Zum Beispiel: Ein Käufer erwirbt im Juli 2009 eine 150-Quadratmeter-Wohnung.
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie vor Beginn der Baumaßnahmen erwirbt, kann die Sanierungskosten absetzen. Zum Beispiel: Ein Käufer erwirbt im Juli 2009 eine 150-Quadratmeter-Wohnung. Der Kaufpreis enthält (ohne Grund und Boden, Gebäude) Sanierungskosten in Höhe von 2000 Euro pro Quadratmeter.
So rechnet das Finanzamt
…bei Selbstnutzung 1)
...bei Vermietung 2)
Steuerjahr 2009 – 2018 2009 – 2016 2017 – 2020
Denkmalabschreibung/Jahr 27 000 Euro 27 000 Euro 21 000 Euro
Steuerersparnis pro Jahr 3) 11 964 Euro 11 964 Euro 9 305 Euro
Steuerersparnis insgesamt 119 640 Euro 132 932 Euro
1) 9 % auf die Sanierungskosten von 2009 bis 2018,
2) 9 % auf die Sanierungskosten von 2009 bis 2016 und 7 % von 2017 bis 2020, 3) 42 % Einkommensteuer plus 5,5 % Solizuschlag.
Fazit: Je weniger Baumaßnahmen am Denkmal zu Kaufzeitpunkt erfolgt sind, desto höher der Steuervorteil.