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Immobilien: Neue Fenster, neue Dämmung – jetzt hilft der Staat

Seit Jahresanfang gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau neben Darlehen auch Zuschüsse

Umweltbewusstsein zahlt sich auch in den eigenen vier Wänden aus. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen hat die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Förderprogramme deutlich ausgeweitet. Neben zinsgünstigen Darlehen für eine bessere Dämmung von Wänden und Dach oder den Einbau neuer Fenster zahlt sie seit Jahresanfang auch direkte Investitionszuschüsse aus. Bisher wurden im Rahmen des sogenannten CO2-Gebäudesanierungsprogramms und zweier vergleichbarer Programme bereits mehr als 170 000 Kredite mit einem Gesamtvolumen von rund neun Milliarden Euro bewilligt.

Anders als bislang fördert die KfW nun auch die Teilsanierung von Gebäuden. Außerdem wurde die Altersbegrenzung für den Austausch von Heizungsanlagen gestrichen und das Förderangebot auf Häuser und Wohnungen bis zum Baujahr 1994 ausgeweitet. Für Investitionen, die die Richtwerte für die Wärmedämmung von Neubauten um mindestens 30 Prozent unterschreiten, gibt es einen Zuschlags-Bonus.

Wer für seine Sanierung ein KfW-Darlehen benötigt, muss je nach Fördervolumen mit effektiven Zinsen zwischen 2,5 und 4,6 Prozent rechnen. Wer genug Eigenkapital hat, kann nun einen direkten Zuschuss beantragen. Dabei gilt nach Auskunft der KfW die Faustformel: Je größer die C02-Einsparung, desto besser die Förderung – und zwar für Eigennutzer wie Vermieter. Konkret bedeutet das:

– Eigentümer, die ein älteres Haus oder eine Wohnung auf Neubau-Niveau dämmen, erhalten einen Zuschuss von zehn Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 5000 Euro je Wohneinheit. Diese Förderung gilt für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1984 errichtet wurden.

– Unterschreitet der CO2-Ausstoß die in der Energie-Einsparverordnung vorgeschriebenen Werte für einen Neubau um mindestens 30 Prozent, steigt der Zuschuss auf 17,5 Prozent beziehungsweise 8750 Euro je Wohneinheit.

– Wer nur einzelne Maßnahmen plant und, zum Beispiel, nur Wände, Dach und Kellerdecke dämmt, die Heizung aber nicht austauscht, erhält von der KfW fünf Prozent Zuschuss – bis zu einer Obergrenze von 2500 Euro. Insgesamt bietet die KfW hier fünf förderfähige Maßnahmenpakete an. Subventioniert werden Investitionen in alle Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 1995 fertiggestellt wurden.

Teilweise benötigen Eigentümer, die einen entsprechenden Antrag stellen wollen, dazu die Bescheinigung eines Sachverständigen: etwa, wenn sie nur Teilflächen sanieren wollen oder den höheren Zuschuss von 8750 Euro bewilligt bekommen wollen. Das kann sich durchaus rechnen, wie zwei Modellrechnungen der KfW zeigen:

– Familie Mustermann will in ihrem Einfamilienhaus (Baujahr 1930) eine neue Heizungsanlage mit Brennwerttechnik installieren, das Dach und die Kellerdecke dämmen und neue Fenster einbauen. Die Kosten dafür addieren sich auf 32 000 Euro. Dafür würde die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen zehnprozentigen Zuschuss beisteuern, also eine Summe von 3200 Euro.

– Würde sich Familie Mustermann entschließen, zusätzlich zu den obigen Maßnahmen eine Lüftungsanlage mit 96 Prozent Wärmerückgewinnung einzubauen und die Wände mit 18 statt 14 Zentimetern Dämmstoff zu polstern, könnte sie in den Genuss des 17,5-prozentigen Zuschusses kommen. Dann bekäme sie bei Investitionskosten von rund 44 000 Euro exakt 7700 Euro von der KfW. Die Mustermanns müssten zwar 12 000 Euro mehr investieren, erhielten aber auch 4500 Euro mehr Zuschuss – und sie würden künftig jedes Jahr 30 Prozent an Heizkosten sparen.

Weitere Informationen unter www.kfw.de bzw. im Infocenter der KfW Förderbank unter 0180/1335577, Montag - Freitag, 7.30 bis 18.30 Uhr.

Veronika Csizi

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