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Immobilien: Nicht selten geht es um mehrere tausend Mark

Um Streit zu vermeiden, sollte man beim Ein- und Auszug ein Wohnungsprotokoll erstellenVON ANDREAS LOHSE Torsten P.will ausziehen.

Um Streit zu vermeiden, sollte man beim Ein- und Auszug ein Wohnungsprotokoll erstellenVON ANDREAS LOHSE Torsten P.will ausziehen.Also vereinbart er zur Wohnungsübergabe einen Termin mit der Hausverwaltung.Doch als deren Mitarbeiterin die Küche der Wohnung inspiziert, sieht sie die Bescherung: Einige Dielen sind ruiniert.Das Holz in einer Ecke ist nahe der Wand ausgefranst, von porösem Aussehen, zwar trocken, doch sichtlich weggefault.Der Mieter sei Schuld, und der solle den Schaden fachmännisch erneuern lassen, andernfalls würde ein Teil seiner Kaution einbehalten, wurde ihm mitgeteilt.Doch ein Griff des Mieters in seinen Aktenordner löste das Problem: Er gab der überraschten Hausverwaltung ein Wohnungsübergabeprotkoll, in dem genau dieselben Dielen schon bei seinem Einzug vor fünf Jahren als "Wohnungsmangel" bezeichnet wurden, den die Verwaltung zu beseitigen versprochen hatte.Das allerdings war nie geschehen.Auf einen Rechtsstreit hatte Torsten P.verzichtet, da er sich von dem Schaden an dieser Stelle des Fußbodens in seinem Wohnkomfort nicht beeinträchtigt fühlte.Und der Sachverhalt war ja schriftlich belegt worden. Weniger glimpflich verlief ein anderer Fall.Der Mieter hatte eine nicht renovierte Wohnung übernommen.Bei seinem Auszug zwei Jahre später wollte ihn der Vermieter dazu verdonnern, die Räume komplett zu renovieren.Das Problem: Der Mieter hatte auf dem beim Einzug erstellten Wohnungsübergabeprotokoll das Kleingedruckte übersehen und sich per Unterschrift dazu verpflichtet, die ausführlich beschriebenen Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen.Hier ist Rechtsbeistand vonnöten.Denn üblicherweise hat ein Mieter innerhalb bestimmer Fristen seine Wohnung nur in dem Umfang zu renovieren, in dem er sie "verwohnt" hat. Über einen Satz im Kleingedruckten wie "Ich bitte, die notwendigen Renovierungsarbeiten auf meine Kosten durchführen zu lassen" hatte das Berliner Landgericht schon 1987 geurteilt.Demzufolge sei die Unterschrift des Mieters zwar ein Schuldanerkenntnis und verpflichte "ihn zur Vornahme der beschriebenen Arbeiten", heißt es beim Berliner Mieterverein.Andererseits sei dem Mieter "bei Unterschriftsleistung nicht bewußt gewesen, daß dies zu weiteren Malerarbeiten verpflichten" würde. Böse Überraschungen können auch Mieter erleben, die dem Vermieter den Wohnungsschlüssel übergeben, ohne sich dies bestätigen zu lassen.Mitunter kommt dann Wochen nach dem Auszug eine Aufforderung, hier noch eine geborstene Scheibe zu ersetzen und dort das gesprungene Waschbecken.Aber wer hat den Schaden verursacht? Mieter, Nachmieter oder Vermieter? Um jedweden Streit zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter also vor dem Ein- und vor dem Auszug gemeinsam den Zustand jedes einzelnen Raumes schriftlich festhalten.Auch strittige Punkte werden vermerkt.Mit einem solchen Protokoll - selbstredend ohne Kleingedrucktem - verpflichtet sich keiner der Vertragspartner gleichsam automatisch, etwaige Schäden zu beheben oder gar Schönheitsreparaturen durchzuführen.Das unterschriebene Formular dient als Beweismittel, falls sich ein Streit nicht vermeiden läßt.Der Vermieter kann in der Regel keine Mängelbeseitigung mehr durchsetzen, wenn er solcherart bestätigt hat, die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückbekommen zu haben, urteilten mehrere Gerichte.Beim Ausfüllen sollte man zwischen zwei Vordrucke Durchschlagpapier legen, damit Mieter und Vermieter identische Exemplare bekommen. Widersetzt sich der Vermieter einer gemeinsamen Wohnungsbegehung und Protokollierung ihres Zustandes, sollte der Mieter allerdings nur bei zu befürchtenden gravierenden Problemen einen Fachmann damit beauftragen, die Wohnung zu begutachten.Weder Mieter noch Vermieter haben einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die der Sachverständige in Rechnung stellt.Zahlen muß der Auftraggeber.Auf jeden Fall ist es sinnvoll, die geräumte Wohnung im Beisein eines neutralen Zeugen zu besichtigen.Der Aufwand kann sich lohnen.Denn schließlich, so weiß man beim Mieterverein, "geht es nicht selten um mehrere tausend Mark". Den Vordruck eines Wohnungsübergabeprotokolls gibt es beim DMB-Verlag, 50926 Köln gegen Voreinsendung von zwei Mark in Briefmarken.

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