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Immobilien: Notar bene

Wie finden Käufer eine vertrauenswürdige Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen vornimmt?

WAS STEHT INS HAUS?

Man liest in den letzten Tagen immer wieder, dass Notare nicht ordentlich belehren, vorschnell oder manchmal sogar mitten in der Nacht beurkunden und Käufer nicht richtig aufgeklärt werden. Wir möchten uns jetzt eine Eigentumswohnung kaufen und haben ein bisschen Angst, an den Falschen zu geraten. Worauf sollte man achten? Zu welchem Notar sollte man gehen? Muss der Notar genommen werden, den der Verkäufer vorschreibt? Ist es sinnvoll, einen notariellen Kaufvertrag vor der Beurkundung durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen? Wer trägt welche Kosten?

WAS STEHT IM GESETZ?

Grundsätzlich muss ein Notar beide Kaufvertragsparteien belehren. Die Belehrungspflichten sind in den Paragrafen 17 bis 21 des Beurkundungsgesetzes geregelt. Dies betrifft zum Beispiel die Kosten oder Genehmigungserfordernisse, wie zum Beispiel die Zustimmung des Verwalters. Auch über die Konsequenzen der Zwangsvollstreckungsunterwerfung, dass also alles gepfändet werden kann, wenn der Kaufpreis nicht gezahlt wird, ist zu belehren. Bei Verbraucherverträgen, wenn also auf der einen Seite eine Privatperson, auf der anderen Seite ein gewerbsmäßiger Verkäufer/Käufer auftritt, soll dem Verbraucher der Vertrag zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt werden. Ferner soll der Notar darauf achten, dass ein Verbraucher bei der Beurkundung selbst anwesend ist, also nicht vertreten wird. Mitten in der Nacht kann genauso wie an Sonn- und Feiertagen beurkundet werden, wenn die Parteien dies wünschen oder Gründe vorliegen. Verboten ist dies nicht, löst aber eine höhere Gebühr aus. Gerade wenn ein Bauträger ein Mietshaus in einzelne Wohnungen aufteilt, wird er meist den Notar vorschlagen, da dieser die Teilungserklärung gefertigt hat und das Objekt daher besser kennt. Allerdings hat ein Käufer das Recht, sich den Notar selbst auszusuchen. Um den richtigen zu finden, kann bei der Notarkammer gefragt werden oder Sie hören auf Empfehlungen. Es ist immer sinnvoll, einen Kaufvertrag zuvor von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Wie fast überall gibt es auch unter den Notaren manchmal schwarze Schafe. Das, was Sie in der Zeitung lesen, ist glücklicherweise nur eine Ausnahme. Notare sind grundsätzlich unabhängig und unparteiisch, müssen also Verkäufer und Käufer gleichermaßen ordnungsgemäß belehren. Dafür haften sie, nicht hingegen für den wirtschaftlichen Erfolg, also Größe, Zustand oder Werthaltigkeit des Objektes. Es ist daher zweckmäßig, nicht nur einen Anwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages sondern auch einen Sachverständigen mit der Prüfung des Objektes zu beauftragen. Die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Gerichtskosten tragen Verkäufer und Käufer als Gesamtschuldner, auch wenn zumeist vereinbart wird, dass der Käufer sie trägt. Den Anwalt oder Sachverständigen zahlen Sie selbst, die Kosten sind Verhandlungssache.

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