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Immobilien: Putzige Sanierung

Dürfen beschädigte Wärmedämmsysteme mit einer neuen Schicht Mörtel belastet werden?

WAS STEHT INS HAUS?

Wir haben ein Einfamilienhaus neu errichten lassen. Die Außenwand wurde mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) versehen. Da alle Fenster und Fensterbänke falsch eingebaut waren, mussten sie demontiert und nach fachgerechter Abdichtung erneut eingebaut werden. Nun sind sichtbare Schäden an den Anschlüssen zum Wärmedämmverbundsystem, wie Putzrisse und Putzablösungen vorhanden. Die Firma will nun zusätzlich einen neuen Putz aufbringen und so den Mangel beseitigen. Wir haben Bedenken, ob diese Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

WAS STEHT IM GESETZ?

Die Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems regelt sich nach DIN 55 699. Am Markt übliche Wärmedämmverbundsysteme gängiger Hersteller lassen in ihren bauaufsichtlichen Zulassungen ein Gewicht der Putzschicht von etwa 20 bis 30 kg/m² zu. In der Regel wird bei einem Wärmedämmverbundsystem dieses Flächengewicht noch nicht bei einmaliger Herstellung ausgeschöpft. Die gängigen Hersteller dieser Systeme geben keine Garantie dafür, dass ein vorhandenes Wärmedämmverbundsystem mit einem weiteren Putzsystem überputzt werden darf. Es entspricht somit nicht den anerkannten Regeln der Technik, ein Wärmedämmverbundsystem nachträglich zu überputzten. Baupraktisch werden etwa seit 20 Jahren Wärmedämmverbundsysteme im Instandhaltungsfall überputzt. Es gibt somit ausreichend gute Erfahrungen, ältere Systeme zur Wärmedämmung so zu überputzen, dass sie auch dauerhaft schadfrei sind. Diese Sanierungsart ist bisher nur nicht geregelt. In Ihrem Fall handelt es sich um ein neu errichtetes Wärmedämmverbundsystem, das Schäden erlitten hat, weil andere Bauteile falsch eingebaut waren. Damit haben Sie nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Anspruch auf eine Erneuerung, weil der Oberputz flächig noch einmal aufgebracht werden muss und dies keine vertragsgerechte Leistung darstellt. Vertragsrechtlich dürfen Sie eine handwerkliche Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik erwarten.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Ist ein Wärmedämmverbundsystem nach etwa 20 Jahren unansehnlich und hat Schäden, kann es mit einem neuen Putzsystem instand gesetzt werden. Selbst wenn dies bisher nicht genormt ist, kann eine fachgerechte Putzerneuerung dauerhaft schadfrei sein. An Ihrem neuen Wärmedämmverbundsystem würde ich das nicht empfehlen, weil ein Minderwert verbleibt. Der Minderwert ergibt sich, weil Sie künftig Ihr Wärmedämmverbundsystem nicht mehr zusätzlich überputzen können, da die Gesamtlast zu groß ist und die Standsicherheit gefährdet sein kann. Daher sollte Ihr neues, aber mangelhaftes Wärmedämmverbundsystem abgetragen und erneuert werden oder Sie handeln eine angemessene Minderung aus. Sie würden ja auch kein neues Auto mit Nachlackierung zum gleichen Preis bei Ihrem Neuwagenhändler kommentarlos entgegennehmen.

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