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Recht

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Recht: Tipps für Mieter

Stress mit dem Vermieter oder Mängel in der Wohnung. Über die Rechte und Pflichten von Mietern gibt es oft Streit.

Zu hohe Temperaturen im Büro sind Grund für Mietminderung

Hohe Temperaturen in Gewerbe- und Büroräumen sind im Sommer ein Grund für eine vorübergehende Kürzung der Miete. Eine ganze Reihe von Urteilen bejahe eine Mietminderung bei lang andauernden Innenraumtemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. In Wohnungen ist eine Mietminderung dagegen nur in Einzelfällen möglich - etwa wenn sich eine teure Neubau-Dachgeschoss-Wohnung tagsüber auf mehr als 30 Grad Celsius aufheizt und es nachts nicht wesentlich kühler wird.

Bei Fenstern auf Widerstandsklasse achten

Bei befristeten Mietverträgen mit jährlicher Verlängerungsklausel sind gesonderte Kündigungsregeln zu beachten. Wenn sie vor September 2001 abgeschlossen wurden, lassen sich solche Verträge nur zum jeweiligen Ablauftermin kündigen. Das erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 257/06).

Befristete Mietverträge älteren Datums enthielten teilweise eine Klausel, durch die sie sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wurden. In diesem Fall ließen sie sich erst nach der vereinbarten Verlängerungsfrist beenden, erklärt der Mieterbund. Dabei müssen Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Neuere Verträge betreffe dies hingegen nicht: Seit der Mietrechtsreform von 2001 seien derartige Verlängerungsklauseln in befristeten Mietverträgen unwirksam, erklären die Experten.

Beim Möbelkauf nicht auf "Rabattschlachten" hereinfallen

Verbraucher sollten sich vor dem Möbelkauf genau über Modelle, Qualitätskriterien und Preise informieren. So können sie besser mit den oft verwirrenden "Rabattschlachten" in vielen Möbelhäusern umgehen und lassen sich nicht so leicht zum Kauf vermeintlicher "Preisknaller" verführen. Nach Angaben des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie (VDM) in Bad Honnef machen die etlichen Sonderangebots-Schilder es Verbrauchern oft schwer, die Qualität und den dafür angemessenen Preis eines Möbelstücks zu erkennen.

Möbelkäufer sollten nicht vorrangig auf das Preisschild, sondern auf Verarbeitung und Design achten. Nicht nur bei Nobelmarken ließen sich dabei hochwertige Möbelstücke finden. Am besten verhielten sich Verbraucher wie beim Autokauf: Das Lesen von Testberichten, Beratungsgespräche bei Händlern und der Austausch mit Bekannten führten meist zu einer klaren Vorstellung davon, welche Marken und Modelle überhaupt in Frage kommen.

Höhere Förderung für Solarwärmeanlagen

Hausbesitzer, die auf eine Solarwärmeanlage setzen, bekommen jetzt mehr Geld vom Staat. Die Förderung wurde von 40 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche auf 60 Euro erhöht, teilt der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) in Berlin mit. Unterstützt die Solaranlage auch die Raumheizung, erhöhe sich die Förderung von 70 auf 105 Euro pro Quadratmeter. Voraussetzung ist, dass der Antrag erst ab dem 2. August 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einging. Wer seinen Antrag früher gestellt hat, bekommt noch die niedrigere Summe.

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