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Architekt und Bauherr sollten gut miteinander kommunizieren können. Foto: dpa

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Immobilien: Referenzen und Ruf erleichtern die Auswahl

Wie Bauherren den richtigen Architekten finden.

Viele Bauherren kaufen sich ein Haus von der Stange, also ein Eigenheim aus dem Katalog des Bauträgers. Manche aber wollen es individueller und lassen sich von einem Architekten das Gebäude auf den Leib zeichnen. Das Wort Architekt kommt aus dem Griechischen und bedeutet in etwa so viel wie der Erste der Bauleute. Was alles leistet eigentlich ein Architekt und wie findet man den richtigen für sein Traumhaus?

„Ob Sie Ihr eigenes Haus oder ein Einkaufszentrum planen, die Wahl des richtigen Architekten ist wichtig für ein erfolgreiches Projekt“, sagt Corinna Seide von der Bundesarchitektenkammer in Berlin. „Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl. Jedes Architekturbüro bringt eine andere Kombination aus Wissen, Erfahrung, Interessen und Wertvorstellungen ein.“ Ein guter Architekt könne die Wünsche des Bauherren in ein realisierbares Projekt umsetzen. „Suchen Sie einen guten Zuhörer und Sie finden einen guten Architekten“, rät Seide. Und so geht man das an: „Nehmen Sie Verbindung mit anderen Bauherren auf, die ähnliche Projekte realisiert haben. Fragen Sie nach, wie zufrieden diese sind. Fragen Sie nach, welche Architekturbüros Gebäude realisiert haben, die Sie besonders schön oder funktional finden“, erläutert die Branchenkennerin.

„Auch Empfehlungen, Nachbarschaftsinformationen und Bautafeln sind ein guter Weg, einen Architekten zu finden. Darüber hinaus werden auch in Fachzeitschriften und Fachbüchern Architekturbüros und ihre Projekte vorgestellt“, sagt Alf Furkert, Präsident der Architektenkammer Sachsen in Dresden. Einen ersten Überblick bietet auch der Bund Deutscher Architekten unter http://dpaq.de/n6naq, wo Mitglieder gefiltert nach Bauaufgabe oder Fachgebiet sowie nach Bundesland gesucht werden können.

„Es ist sinnvoll, einen regionalen Architekten zu wählen, dessen Büro nicht weiter als 30 bis 40 Kilometer von der Baustelle entfernt liegt“, empfiehlt Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen in Freiburg. „Mit einem Anschreiben an 10 bis 20 Büros kann man sich und sein Bauvorhaben kurz vorstellen und um Referenzobjekte in der Nähe bitten.“ Diese Objekte sollte man sich zunächst alleine ansehen und direkt mit den Bauherren sprechen.

Corinna Seide rät für die erste Beratung: „Nennen Sie dem Architekten Ihre Wünsche, Anforderungen und Möglichkeiten, so kann er die konstruktiven, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Bauvorhaben ermitteln.“ In Deutschland darf sich nur Architekt nennen, wer in die Liste der jeweiligen Architektenkammer eingetragen ist. Über die Aufnahme – in der Regel nach einem abgeschlossenen Architekturstudium und Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren – entscheiden die Länderkammern auf Grundlage der Architektengesetze der Bundesländer.

Die geschützte Berufsbezeichnung „Architekt“ dient dem Verbraucherschutz: Der Bauherr kann sich darauf verlassen, dass an Qualifikation und Berufsausübung hohe Anforderungen gestellt werden. „Ihm obliegt im Planungs- und Bauprozess eine besondere Verantwortung“, definiert Furkert die Tätigkeiten. „Er muss – neben dem Anfertigen des eigenen baulichen Entwurfs – die sich ständig vergrößernde Truppe der Fachplaner koordinieren und er ist die zentrale Schaltstelle zur Bauherrschaft. Es ist ein Beruf, der sich durch seine neuen Aufgaben auch immer neu definiert.“ Architekturbüros haben oftmals einen Schwerpunkt bei bestimmten Bauaufgaben, erläutert Mirjam Thomann vom Bund Deutscher Architekten (BDA) in Berlin.

„Im Vertrag sollten die maximalen Baukosten schriftlich fixiert werden. Auch ein Fertigstellungsdatum kann vereinbart werden. Architekten rechnen ihre Leistungen nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“, kurz HOAI, ab. Für jedes Bauvorhaben gibt es unterschiedliche Honorarzonen und verschiedene Leistungsphasen. Sie reichen von der Grundlagenermittlung und ersten Vorplanung bis zur Bauleitung und der Dokumentation des gesamten Prozesses. Manchmal werden je nach Werkvertrag Architektenleistungen auch nach Stundensätzen vergütet. dpa

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