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Immobilien: Rinnsal von nebenan

Wer muss zahlen, wenn das Mobiliar eines Mieters durch Wassereinbruch Schaden nimmt?

WAS STEHT INS HAUS?

Die Nordseite des von mir bewohnten Miethauses besteht aus einer Grenzmauer zum Nachbargrundstück. Dieses wurde jetzt bebaut. Im Zuge der Bauarbeiten entstand ein Wasserschaden, der zur völligen Durchnässung meiner Wohnzimmerwand führte. Die vom Nachbarn beauftragte Fachfirma hat meine Wohnzimmerwand getrocknet, was 25 Tage beanspruchte. Nun haben wir für die Nichtnutzung des Wohnzimmers und den Ab- und Aufbau der vier Meter langen Schrankwand vom Nachbarn auch Schadenersatz verlangt, den er jedoch ablehnt. Kann ich vielleicht meinen Vermieter haftbar machen?

WAS STEHT IM GESETZ?

Der Vermieter schuldet den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dazu gehört selbstverständlich – ohne dass dies besonders erwähnt werden muss – auch eine trockene Wohnzimmerwand. Das Gesetz schreibt vor, dass bei einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mieter nur noch einen angemessen herabgesetzten Mietzins schuldet. Unabhängig davon, ob der Vermieter die Ursache für den Mangel verschuldet oder sonst zu vertreten hat, mindert sich die Miete automatisch um einen angemessenen Betrag. Die Höhe der Minderung hängt neben der zeitlichen Dauer auch davon ab, in welchem Umfang die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt war. Der Mieter hat auch einen „Erfüllungsanspruch“ gegen seinen Vermieter. Darunter ist zu verstehen: Er kann vom Vermieter die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes verlangen. Auch wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, ist für die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Mietsache allein der Vermieter verantwortlich. Daneben hat der Vermieter auch Aufwendungen zu ersetzen, die der Mieter infolge der durch den Zustand erforderlichen Maßnahmen machen musste. Das gilt auch, wenn der Vermieter mit der Ursache des Schadens gar nichts zu tun hatte. Entsteht die Beeinträchtigung erstmals im Laufe der Mietzeit, haftet der Vermieter auch für Schadenersatz. Hierfür ist allerdings erforderlich, dass der Mangel wegen eines Umstandes eingetreten ist, den der Vermieter zu vertreten hat.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Auch in den Fällen, bei denen der Nachbar die Mietwohnung beschädigt bzw. den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, ist für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Vermieter verantwortlich. Daher können Sie in angemessenem Umfang die Miete mindern, was im Einzelfall auch noch rückwirkend möglich ist. Darüber hinaus hat der Vermieter die Aufwendungen zu ersetzen, die Sie durch den Ab- und Aufbau der vier Meter langen Schrankwand tätigen mussten. Wenn Sie aber Schadenersatz zum Beispiel für die durch die Feuchtigkeit beschädigten Möbel geltend machen wollen, müssen Sie sich bei dieser Sachlage an Ihren Nachbarn wenden. Tritt nämlich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache auf, haftet Ihr Vermieter auf Schadensersatz nur dann, wenn er die Umstände des Wasserschadens zu vertreten hat.

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