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Immobilien: Schlüsselfrage an Vermieter

Dürfen Mieter auf eigene Kosten einen größeren Briefkasten im Hausflur anbringen lassen?

WAS STEHT INS HAUS?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Die Briefkästen sind nur von außen zugänglich und entsprechen nicht der derzeit üblichen EN- Norm. Das ist sehr ärgerlich, weil DIN-A4-Sendungen sowie Zeitschriften dort gar nicht hineinpassen und oft beschädigt werden. Manche Sendungen wurden auch schon entwendet, weil sie aus dem Briefkastenschlitz herausschauten. Ich möchte daher auf meine Kosten einen größeren Briefkasten im Hausflur anbringen lassen und dem Briefträger den Hausschlüssel übergeben. Ich wüsste gerne, was Sache ist, da mein Vermieter das nicht zulässt.

WAS STEHT IM GESETZ?

Das angesprochene Problem ist zweigeteilt. Es betrifft zum einen den Briefkasten und zum anderen den Schlüssel. Zunächst ist festzuhalten, dass der Vermieter für eine ordnungsgemäße Postzustellung im Haus Sorge zu tragen hat. Daher muss der von ihm gestellte Hausbriefkasten geeignet sein, normale Briefformate aufzunehmen. Er muss somit den gültigen technischen Normen entsprechen und DIN-A4Umschläge ohne Knick aufnehmen können. Stellt der Vermieter einen hierfür geeigneten Briefkasten nicht zur Verfügung, kann der Mieter einen eigenen Briefkasten anbringen. Allerdings muss er hinsichtlich des Anbringungsortes Einvernehmen mit dem Vermieter herbeiführen. Die Anzahl der dem Mieter zu überlassenen Schlüssel richtet sich zunächst nach dem Mietvertrag. Fehlt eine klare vertragliche Regelung, bemisst sich die Anzahl der zu überlassenen Hausschlüssel grundsätzlich nach der Zahl der Wohnungsnutzer. Allerdings darf der Mieter sich zusätzliche Haustürschlüssel anfertigen lassen, wenn er sie für seine individuellen Zwecke benötigt. Hierzu gehört auch ein Schlüssel, der an den Zeitungs- oder Postboten weitergegeben werden kann, wenn eine ordnungsgemäße Zustellung ansonsten nicht möglich ist. Allerdings hat er hierfür die Kosten zu tragen und muss bei Auszug den Schlüssel beim Vermieter abgeben. Ist ein weiterer Schlüssel nur mit Zertifikat zu erlangen, muss der Vermieter seine Zustimmung zur Herstellung des weiteren Schlüssels erteilen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, einen den technischen Normen (DIN-Norm) entsprechenden Briefkasten anzubringen. Ist ein solcher Briefkasten nicht vorhanden, muss der Vermieter auf seine Kosten nachrüsten. Der Mieter ist nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Der Vermieter darf den Mieter auch nicht verpflichten, größere Poststücke beim Nachbarn abgeben zu lassen oder sich die Post gar an den Arbeitsplatz schicken zu lassen. Zur Einrichtung derartiger Hilfsadressen für die Zustellung bestimmter Briefformate ist der Mieter nicht verpflichtet. Kann der Postbote oder Zeitungsbote nur über die Haustür den Briefkasten erreichen, darf ihm ein Schlüssel ausgehändigt werden. Allerdings ist der Mieter dafür verantwortlich, dass der Schlüssel dem Vermieter bei Auszug ausgehändigt beziehungsweise zurückgegeben wird.

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