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Die Iban ersetzt ab Februar die nationale Kontokennung. Foto: Angelika Warmuth/dpa

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Immobilien: Sepa-Umstellung: Vermieter müssen aktiv werden Ab Februar gelten europaweit

einheitliche Regeln für Überweisungen in Euro.

Ab dem 1. Februar 2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen: Die Standards der Sepa (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums treten in Kraft. „Insbesondere für die Immobilienwirtschaft ist dies ein wichtiges Thema, da viele Zahlungen über das Lastschriftverfahren abgewickelt werden“, sagt Ulrich Löhlein, Referent Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD. Beispiele sind das bargeldlose Einziehen von Mieten, die Bezahlung von Hausmeistertätigkeiten und Handwerkerleistungen, aber auch die Abrechnungen für Strom oder Müllgebühren.

Um welche Dimensionen es bei der Umstellung geht, verdeutlichen Zahlen der Bundesbank: Tag für Tag werden in Deutschland etwa 22 Millionen Überweisungen und 35 Millionen Lastschriften getätigt. Mieter müssen sich beim neuen Zahlungsverkehr Sepa nur eine neue Nummer, die Iban (International Bank Account Number) merken. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen kommt noch die Bic (Bank Identifier Code) hinzu. „Vermieter sollten den Aufwand der Umstellung jedoch nicht unterschätzen“, warnt Löhlein. „Die klassische Lastschrift wird abgeschafft.“ So sind nach der Umstellung auf Sepa keine Lastschriften mehr per Beleg bei der Bank einreichbar und danach nur noch elektronisch möglich.

Vermieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Lastschriften ihrer Mieter ab dem 1. Februar 2014 den Sepa-Standards entsprechen. Sie müssen dem Mieter ihre neue ID, Kontonummer nach der Sepa, die Iban Creditor ID und eine Mandatsreferenz angeben. „Neu ist, dass der Zahlungsempfänger eine EU-weit eindeutige Kennung benötigt, die sogenannte Gläubiger-Identifikation“, sagt Löhlein. „Ohne diese Nummer können Vermieter nach dem Stichtag keine Lastschrift mehr einreichen.“ Die Gläubiger-ID kann von Vermietern ausschließlich im Internet bei der Bundesbank unter der Adresse www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Den Mietern muss außerdem eine Mandatsreferenznummer zugewiesen werden. Beide Zahlen müssen jedem Schuldner bekannt gegeben werden. Wenn diese Mitteilung den neuen Regeln entspricht, läuft die alte Einzugsermächtigung als Sepa-Lastschrift weiter. Bestehende Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden, können also weitergenutzt werden; es muss keine neue Unterschrift eingeholt werden. Online oder telefonisch erteilte Einzugsermächtigungen sollten nicht mehr weiterverwendet werden, da der Schuldner ein sehr langes Widerrufsrecht von 13 Monaten erhält.

Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels Sepa-Lastschrift am 1. Februar 2014 muss der Vermieter den Mieter über den Zeitpunkt der Belastung des Kontos und die Höhe des Betrags informieren.  Wohnungseigentümer mit externen Verwaltern müssen nicht aktiv werden, sondern nur auf Anfrage ihre Iban mitteilen, die Umstellungen übernimmt die Bank. Wird das Hausgeld per Lastschrift eingezogen, regelt das die Hausverwaltung, die auch den Umstellungsaufwand hat.

Die Iban finden Vermieter auf dem Kontoauszug ihrer Bank oder im Onlinebanking. Bei vielen Banken und Sparkassen sind die Angaben auch bereits auf den Bankkundenkarten aufgedruckt. „Wenn noch nicht geschehen, sollten Vermieter die Umstellung auf die Sepa noch in diesem Jahr angehen, um die Mieter rechtzeitig zu informieren“, rät Löhlein. „Ist für die Zahlungsvorgänge eine Hausverwaltung beauftragt, sollte mit dieser geklärt werden, wie diese die Sepa-Umstellung durchführen will.“

Es kann passieren, dass sich die Verwaltung den Aufwand bei der Umstellung und der Dauernutzung von Sepa durch eine Einmalzahlung und eine Erhöhung ihres Entgelts gesondert bezahlen lassen will. Was die laufende Sepa-Nutzung angeht, ist der Mehraufwand nach Einschätzung des Vereins „Wohnen im Eigentum“ nicht so groß, dass er eine Erhöhung der Verwalterbezüge rechtfertigt. W&W AG]

Bei inländischen Überweisungen gilt bis zum 1. Februar 2016 eine Übergangsfrist: Hier können wie bisher Kontonummer und BLZ genutzt werden.

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