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Service: Neue Urteile zum Immobilienmarkt

Nachbarrecht, Mietminderung. Die Urteile im Immobilienrecht.

Nachbarrecht I
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass in einem Gebiet mit geschlossener Bauweise ein Bauherr bis an die Brandmauern seines Nachbarn heran bauen darf. Das gelte auch für Brandmauern, die – durch eine Baugenehmigung zugelassen – aus Glasbausteinen bestehen. In dem Fall hatte eine Eigentümerin für ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück drei Meter Abstand gefordert, damit noch Licht durch ihre Glasbausteine fallen könne. „Unzumutbar“, so das Gericht. (AZ: 1 ME 275/10)

Nachbarrecht II
Stehen zwei Häuser dicht nebeneinander, so sind sie als einzelne Gebäude anzusehen, wenn sie nicht über eine „gemeinschaftliche Grenzwand“ verfügen. Berühren sich die Häuser nur an den Dächern, so ist von einer „Gemeinsamkeit“ nicht auszugehen. Hier bedeutsam, weil eines von zwei Häusern abgerissen wurde und danach im Keller des verbliebenen Gebäudes Feuchtigkeit auftrat, wofür der „Nachbar“ erfolglos Ersatz für den Schutz seiner frei liegenden Hauswand verlangte. (LG Itzehoe, 6 O 345/09)

Mietminderung
Befindet sich in den Wänden einer Mietwohnung „gebundener“ Asbest, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Denn Asbestfasern würden nur im Falle von „mechanischen Einwirkungen“ freigesetzt, beispielsweise durch das Bohren von Löchern. Schwere Lasten könnten an leichten Trennwänden ohnehin nicht aufgehängt werden. Das Landgericht Berlin sah aber den Vermieter insoweit in der Pflicht, als er die Wohnung „schadstofffrei instandzusetzen“ habe. (Landgericht Berlin, 63 S 42/10) büs

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