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Service: Urteile im Mietrecht

Neue Urteile zu den Themen Wärmedämmung, Schimmelbefall und Hundebellen.

Wenn es zieht ...

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein „Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik“ vorliegt, wenn – ausweislich eines Sachverständigengutachtens – „Zugerscheinungen“ in einer Neubauwohnung auftreten. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Zug zu „Behaglichkeitsverlusten“ führe – und es außerdem feststehe, dass gegen DIN-Normen verstoßen wurde. Hier wurde eine mangelhafte Wärmedämmung festgestellt und „Dampfbremsfolienbauteile“ fehlten. (LG Berlin, Aktenzeichen: 28 O 227/07)

... schimmelt ...
Ein Mieter übernahm eine Wohnung „wie besichtigt“. Später stellte er fest, dass die Wände in den Räumen erheblich von Schimmel befallen waren. Der Vermieter weigerte sich, die Schimmelpilze zu beseitigen. Begründung: Der Mangel habe bereits beim Einzug bestanden, der Mieter habe das Objekt „wie besichtigt“ übernommen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte sah es anders: Der Mieter verwirke mit der Übernahme der Wohnung nicht den Anspruch auf Mängelbeseitigung. (AmG Berlin-Mitte, Aktenzeichen: 8 C 60/09)

... oder bellt
Anwohner wurden über einen Zeitraum von zwei Jahren durch Hundebellen zweier Dobermänner der Nachbarn erheblich in ihrer Ruhe gestört. Der Besitzer der Tiere schaffte es nicht, sie wenigstens in den Ruhezeiten „ruhigzustellen“. Die Behörde zog daraufhin die Hunde ein – und das Oberverwaltungsgericht Bremen billigte das. Die Tatsache, dass die beiden Hunde ein Grundstück mit einer Gaststätte zu bewachen hatten, konnte nicht zu einem anderen Ergebnis führen. (OVG Bremen, Aktenzeichen: 1 B 215/09) büs

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