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Service: Urteile im Mietrecht

Neue Urteile zu den Themen Haftung für Schäden an der Geschäftseinrichtung, Umzugshilfe, Anzahlungsverlust wegen Insolvenz, Kündigung durch Erbengemeinschaft, Wohnmobil als Wohnung und Heimkosten.

Verwässerte Dessous

Sind wegen eines defekten Heizungsrohrs in einem gemieteten Geschäftsraum Reparaturarbeiten notwendig und entstehen durch diese Arbeiten an der Geschäftseinrichtung und den Waren (hier Dessous-Artikel) Schäden, so haftet der Leitungswasser-Versicherer auch für diese (Folge-)Schäden. Denn sie sind eine Folge des „bestimmungswidrigen Austritts des Leitungswassers“, weil sie in unmittelbarem, nicht trennbarem Zusammenhang mit dem Leck im Heizungsrohr stehen. (Landgericht Köln, 20 O 222/09). büs

Umzugshilfe kann teuer werden

Mieter haften für Schäden, die ihre freiwilligen Umzugshelfer im Haus verursachen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach (Az.: 10 C 169/09), auf das die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen. In dem vorliegenden Fall hatten zwei Bekannte eines Mieters beim Umzug geholfen und dabei den Notschalter im Fahrstuhl beschädigt. Der Vermieter klagte die Reparaturkosten ein und bekam recht. Die Richter urteilten, dass der Mieter verpflichtet sei, die ihm nicht vermieteten, allgemein zugänglichen Gebäudeteile nicht zu beschädigen. Das gelte auch für Umzugshelfer, Gäste und Lieferanten. dpa

Verlorene Anzahlung
Zahlt ein angehender Hausbauer an einen Bauunternehmer 44 000 Euro, bevor mit dem Bau begonnen wurde, die aber verloren gehen, weil der Unternehmer pleitegeht und das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird, so kann er den Verlust nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Begründung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz: Der Steuerzahler sei nicht „gezwungen gewesen, ein seinen Wohnbedürfnissen entsprechendes Haus zu erwerben“. (AZ: 2 K 1029/09) büs

Verweigernder Erbe
Die Erbengemeinschaft einer Wohnung kann dem Mieter kündigen, wenn sie dafür einen rechtlich anerkannten Grund hat. Dafür genügt die Stimmenmehrheit der Erben. Dem Mieter gegenüber muss die Erbengemeinschaft allerdings „gemeinschaftlich“ auftreten. Stellt sich einer der Erben quer, nachdem die Mehrheit der Gemeinschaft für die Wohnungskündigung gestimmt hat, so kann der „Abtrünnige“ darauf verklagt werden, seine Zustimmung zu erteilen. (Bundesgerichtshof, XII ZR 210/05) büs

Wohnmobil gilt als Wohnung
Hartz-IV-Empfänger, die in ihrem Wohnmobil leben, bekommen die Betriebskosten für ihr Gefährt teilweise bezahlt. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Das Fahrzeug sei wie eine Wohnung zu behandeln, für deren Miete auch Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bestehen würde. Wegen der Ersparnis von Wohnungsmiete könnten Steuern und Versicherung erstattet werden. Sprit oder Kosten für Wartung und Pflege hingegen werden nicht bezahlt, da diese nicht unmittelbar mit der Funktion als Unterkunft zusammenhängen. (Az B 14 AS 79/09 R) dpa

Heimkosten nicht immer absetzbar
Ehepaare können nur Heimkosten bei der Steuer geltend machen, die für den Pflegebedürftigen entstehen. Heimkosten für die nicht pflegebedürftige Gattin, die mit umzieht, seien keine außergewöhnlichen Belastungen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil entschieden (Az.: VI R 51/09). Überschreiten die Aufwendungen eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze, sind sie grundsätzlich abziehbar.dpa

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