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Service: Urteile zum Mietrecht

Neue Urteile zu den Themen Straßenreinigung, Schrebergärten und Gaststättenlärm.

Straßenreinigung

Kommunen sind zwar verpflichtet, die Straßen in regelmäßigen Abständen zu säubern. Kann dies jedoch wegen parkender Autos nicht komplett geschehen, haben Anwohner nicht das Recht, deswegen ihre Gebühren für die Straßenreinigung zu kürzen beziehungsweise die Gemeinde zu einem „erhöhten Reinigungsaufwand“ anzuhalten. Solange die Straße im Großen und Ganzen noch sauber sei, bleibe der volle Gebührenanspruch der Kommune bestehen, so das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (AZ: 9 LA 205/08).

Schrebergarten

Eine Hochburg der Schrebergärten ist das Ruhrgebiet. Dem Pächter einer solchen Kleingartenanlage in Gelsenkirchen gefiel es in seinem Garten offenbar so gut, dass er dort ein kleines Gebäude zu Wohnzwecken errichtete – allerdings ohne Baugenehmigung. Deshalb muss er das Häuschen nun wieder abreißen. Das gelte insbesondere, weil durch den Bau eine „Vorbildwirkung für die Entstehung einer städtebaulich unerwünschten Splittersiedlung“ zu befürchten sei (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, AZ: 10 K 1951/07).

Gaststättenlärm

Auch wenn es viele Beschwerden von Anwohnern über eine Gaststätte gibt, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbietet, so sind diese Events nicht ohne Weiteres zu verbieten. Das gilt jedenfalls dann, wenn die behaupteten Ruhestörungen nur an einer Stelle eines Nebeneingangs tatsächlich schalltechnisch festgestellt werden konnten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erlaubte dem Wirt, sein Angebot aufrechtzuerhalten – vorausgesetzt, er schließt den betreffenden Nebeneingang (AZ: 6 B 11000/09). büs

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