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Immobilien: Steuervorteile bei Investitionen in Baudenkmäler

Neun Prozent der abzugsfähigen Kosten dürfen jährlich, in den ersten acht Jahren nach der Baumaßnahme steuerlich geltend gemacht werden. Danach weitere vier Jahre lang jährlich sieben Prozent.

Neun Prozent der abzugsfähigen Kosten dürfen jährlich, in den ersten acht Jahren nach der Baumaßnahme steuerlich geltend gemacht werden. Danach weitere vier Jahre lang jährlich sieben Prozent. Steuerexperte Detlef Haritz warnt: Nur jener Teil der Kosten sind abzugsfähig, die von Behörden als Erhaltung denkmalgeschützter Gebäudeteile anerkannt werden. Oft ist es nur die Fassade. Und: Die Abschreibung erhalte nur der Bauherr. Käufer sanierter Objekte gehen leer aus.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) können die Käufer denkmalgeschützter Immobilien verschiedene Fördermittel parallel kassieren. Nach dem Urteil der obersten Steuerjuristen des Landes verträgt sich der Anspruch auf Eigenheimzulage beispielsweise mit einer Denkmalförderung (AZ: X R 19/02). Damit wird nicht nur der Kauf eines Baudenkmals gefördert, sondern auch dessen Sanierung Tsp

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