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Immobilien: Streit um Erbschaftssteuer

Grundeigentümer monieren unklare BewertungsrichtlinienDer Verband der Haus- und Grundstückseigentümer hat eine bundeseinheitliche Regelung für die Mindestbewertung bebauter Grundstücke bei der Erbschaftssteuer gefordert.Zwar habe die Rechtssprechung der einzelnen Länderfinanzbehörden schon eine Reihe von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Ertragswertverfahren klären können.

Grundeigentümer monieren unklare BewertungsrichtlinienDer Verband der Haus- und Grundstückseigentümer hat eine bundeseinheitliche Regelung für die Mindestbewertung bebauter Grundstücke bei der Erbschaftssteuer gefordert.Zwar habe die Rechtssprechung der einzelnen Länderfinanzbehörden schon eine Reihe von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Ertragswertverfahren klären können.Offen sei aber die Frage, ob eine Abweichung der tatsächlichen Bebauung von der rechtlich zulässigen zu einer Minderung des Mindestwertes von bebauten Grundstücken führen könne, moniert Haus & Grund-Präsident Friedrich-Adolf Jahn. Durch die neue Bedarfsbewertung werden Wohn- und Geschäftsgrundstücke nach Angaben von Jahn im Durchschnitt mit etwa 70 Prozent des Verkehrswertes bewertet - die Finanzverwaltungen sprechen dagegen von einem durchschnittlichen Niveau 50 Prozent.Ein besonderes Problem sei die hohe Mindestbemessungsgrundlage.Diese könne "in nicht wenigen Fällen" dazu führen, daß der Steuerpflichtige genötigt sei, durch ein Gutachten den niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen. Die Mindestbewertung führe zu "unverhältnismäßig hohen Steuerwerten", wenn die tatsächliche Bebauung geringer ist, als die bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte zugrunde gelegte, rechtlich zulässige Bebauung, kritisiert der Verbandschef.Er forderte, solche Abweichungen generell als wertmindernd zu betrachten und etwa durch die Anwendung eines Umrechnungskoeffizienten zu berücksichtigen. Tsp/ADN

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