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Strompreiserhöhung: Ein günstiger Zeitpunkt für den Anbieterwechsel

Im Januar erhöhen viele Stromlieferanten die Preise – wer jetzt kündigt, kann viel Geld sparen.

Die Strompreise kennen seit Jahren fast nur eine Richtung: nach oben. Allein 2011 mussten die Verbraucher rund sieben Prozent mehr für ihren Strom ausgeben, wie das Verbraucherportal Verivox ermittelte. Für einen Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 4000 Kilowattstunden stieg die Stromrechnung damit von 912 Euro auf 974 Euro.

Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Nach Angaben des Verbraucherportals Toptarif wollen mehr als 100 Anbieter ihre Preise im Januar wieder anheben. Im Durchschnitt liegt die Erhöhung dann bei 3,6 Prozent, in der Spitze bei 15 Prozent. Die Gründe der Versorger lauten immer gleich: Gestiegene Beschaffungskosten und höhere Netzentgelte machen den Strom teurer.

„Es gibt zwei Strategien, sich dagegen zu wehren“, sagt Horst-Ulrich Frank, Energieexperte der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in Rostock. „Sie können ihren Verbrauch senken oder den Anbieter wechseln.“ Doch auch wer nicht viel Strom verbraucht, scheut mitunter den Wechsel. „Schätzungsweise 50 Prozent der Verbraucher sind noch in der Grundversorgung“, sagt Frank. Dabei sind diese Tarife der lokalen Versorger in der Regel die teuersten. „Oft sind Verbraucher einfach nur zu bequem.“ Dabei zahlt sich ein Wechsel aus: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann ein Haushalt mit einem Verbrauch von 3600 Kilowattstunden Strom zwischen 35 Euro und 250 Euro im Jahr sparen.

Über mangelnde Auswahl müssen Kunden sich jedenfalls nicht beschweren: Im Durchschnitt können Haushalte zwischen 98 verschiedenen Anbietern wählen, wie eine bundesweite Marktanalyse von Toptarif ergab. Diese Auswahl sollten Kunden nutzen, rät Frank. Und der Zeitpunkt für einen Wechsel ist günstig.

Denn wenn Versorger ihre Preise erhöhen, haben viele Kunden ein Sonderkündigungsrecht. „Wer nicht in der Grundversorgung ist, kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Erhöhung kündigen“, sagt Frank. Für Kunden in der Grundversorgung gelte in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.

Vor der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher ihren Jahresverbrauch ermitteln. Aufschluss darüber gibt die jüngste Stromabrechnung. Einen Überblick über die Angebote der Versorger finden Kunden im Internet. Auf den Suchseiten müssen nur die Postleitzahl und der letzte Jahresverbrauch eingegeben werden. „Allerdings sollte man Voreinstellungen wie Vorkasse oder Kaution löschen“, empfiehlt Frank. Solche Tarife seien problematisch, weil der Kunde im Fall der Insolvenz des Anbieters das Geld möglicherweise nicht zurückbekommt.

Kunden sollten sich zudem nicht zu lange an einen neuen Anbieter binden, empfiehlt Frank. „Für den neuen Vertrag ist eine Laufzeit von zwölf Monaten ratsam.“ Zu empfehlen sei außerdem, sich eine Preisgarantie geben zu lassen, die mindestens der Vertragslaufzeit entsprechen sollte. „Steuern und Netzentgelte sind da allerdings in der Regel nicht enthalten“, sagt Frank.

Ist ein Anbieter gefunden, ist der Wechsel schnell erledigt. Bei vielen Versorgern können Verbraucher die Formulare im Internet herunterladen oder online ausfüllen. Wichtig ist es, den Zählerstand parat zu haben. Alles Weitere übernimmt üblicherweise der neue Anbieter. Er kündigt den alten Vertrag, meldet den Verbraucher beim Netzbetreiber um und leitet die Strombelieferung in die Wege.

(dpa)

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