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TIPP: Selbsthilfe muss sein

Versicherungsnehmer sind bei Bränden zur Schadenverhütung und -minderung verpflichtet, ohne sich dabei allerdings selbst in Gefahr zu bringen. Das heißt: Soll der Weihnachtsabend mit echten Kerzen am Baum gefeiert werden, sollte sicherheitshalber Feuerlöscher, ein Eimer Wasser oder Sand griffbereit neben dem Tannenbaum stehen – und im Ernstfall auch eingesetzt werden.

Versicherungsnehmer sind bei Bränden zur Schadenverhütung und -minderung verpflichtet, ohne sich dabei allerdings selbst in Gefahr zu bringen. Das heißt: Soll der Weihnachtsabend mit echten Kerzen am Baum gefeiert werden, sollte sicherheitshalber Feuerlöscher, ein

Eimer Wasser oder Sand
griffbereit neben dem Tannenbaum stehen – und im Ernstfall auch eingesetzt werden.

Für mögliche Löschschäden kommt

die Versicherung auf. Im Notfall nichts unternehmen nach dem Motto „Ich lasse es brennen, ich bin ja versichert“ sei die schlechteste Variante, rät der Bund der Versicherten. dpa

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