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Überblick: Urteile

Zu befangenen Gutachtern, Hartz IV und Betriebskosten.

Befangener Gutachter

Eine vor Gericht streitende Partei kann einen Gutachter wegen „Besorgnis der Befangenheit“ ablehnen, wenn er einen Ortstermin durchgeführt hat, obwohl nur eine Partei anwesend war. Hier ging es um eine Hausbesichtigung. Die anwesende Partei, so der Gutachter, habe während seiner Besichtigung an der Treppe gewartet. Darauf komme es aber, so das Saarländische Oberlandesgericht, nicht an. Es genüge, dass er der einseitigen Einflussnahme eines Prozessgegners ausgesetzt gewesen sei. (AZ: 5 W 104/07-34)

Hartz IV und warmes Wasser

Arbeitsagenturen dürfen die Stromkosten eines Beziehers von Hartz IV unmittelbar an den Versorger überweisen. Im vorliegenden Fall galt dasselbe auch für die Gaskosten. Die Arbeitsagentur hatte von dem dafür maßgebenden Betrag in Höhe von 67 Euro allerdings 13 Euro pro Monat für die Versorgung mit Warmwasser abgezogen. Begründung: Dies müsse von der monatlichen Regelleistung von 347 Euro beglichen werden. Das Bayerische Landessozialgericht bestätigte dies. (AZ: L 7 B 873/06 AS ER)

Betriebskosten

Lässt ein Vermieter den Öltank des Hauses durch eine Spezialfirma reinigen, so kann er den Aufwand dafür auch dann nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen, wenn dies durch eine besondere Klausel im Mietvertrag so vorgesehen ist. Weil es sich dabei nicht um eine regelmäßige Ausgabe, sondern um eine Instandsetzung handelt, muss der Vermieter den Aufwand für die Entschlammung des Tanks selbst tragen, so das Amtsgericht Speyer. (AZ: 33 C 126/07)büs

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