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Umweltkontrolle: Wann der Schornsteinfeger künftig klingelt

Für Kamin- und Kachelöfen gelten ab 22. März neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid.

Als Glücksbringer ist er willkommen, als Kostenfaktor eher weniger: Der Schornsteinfeger klingelt weiterhin einmal pro Jahr bei vielen Hausbesitzern in Deutschland – obwohl mehrere Regelungen in diesem Jahr geändert werden. Zwar werden die Abgase bei den meisten Öl- und Gasheizungen künftig nur noch alle zwei bis drei Jahre kontrolliert. „Aber wir kommen weiter jedes Jahr, um die Sicherheit zu überprüfen“, sagt Dieter Stehmeier, Technikexperte des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn. Zumindest werden manche Kontrollen billiger.

Der Hintergrund ist, dass die Kontrollen der Schornsteinfeger durch zwei Gesetze geregelt werden. Die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) löst seit 1. Januar die Landes-KÜO ab. Sie bestimmt erstens die Kontrollen der Betriebs- und Brandsicherheit. Dabei wird unter anderem der Kohlenmonoxidgehalt geprüft. Zweitens regelt die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) den Wärmeverlust einer Heizung über die Abgase sowie die Rußmenge und die Ölrückstände. So soll laut Schornsteinfegerverband sichergestellt werden, dass Heizungen effizient und umweltschonend arbeiten.

Bisher sei die Umweltkontrolle gemäß BImSchV für konventionelle Öl- und Gasheizungen jährlich fällig, erklärt Christian Stolte, Energieexperte der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin.

Künftig werden jedoch Heizungen unterschieden, die älter und jünger als zwölf Jahre sind. Ältere Anlagen müssen dann nur noch alle zwei Jahre auf ihre Umweltfreundlichkeit überprüft werden, jüngere nur noch alle drei Jahre. Diese Regelungen gelten, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt. Vom Bundesrat wurde es bereits verabschiedet.

Viele Häuser wird der Schornsteinfeger aber weiterhin jährlich besuchen. Denn die Sicherheitskontrolle gemäß KÜO bleibt einmal pro Jahr fällig und wird zusammen mit der Umweltprüfung erledigt. Für die Hausbesitzer ändert sich also wenig – außer dass die Gebühren in den Jahren günstiger werden, wenn nur die Sicherheit getestet wird.

Dann müssten die Besitzer von Einfamilienhäusern laut Stehmeier 7,80 Euro weniger für die Kontrolle von Gasheizungen bezahlen, die Besitzer von Ölheizungen sparen 12,40 Euro. Eine reine KÜO-Kontrolle koste künftig rund 43 Euro für Gasheizungen und 45,50 Euro für Ölheizungen – und zwar bundesweit. Bisher seien die Gebühren gemäß den KÜO der Bundesländer „ziemlich uneinheitlich“ gewesen, sagt Stehmeier. Was der Schornsteinfeger genau gemacht hat, ist in der Regel in der Rechnung aufgeführt.

Laut Schornsteinfegerverband gibt es sechs Millionen konventionelle Öl- und acht Millionen herkömmliche Gasheizungen in Deutschland. Doch heute würden fast nur neue Heizungen mit Brennwertkessel eingebaut, sagt Stolte: „Das ist der Stand der Technik.“ Diese modernen Anlagen verlieren deutlich weniger Wärme über ihre Abgase und sind deshalb von der Umweltkontrolle ausgenommen. Auf ihre Sicherheit müssen sie nur jedes zweite Jahr vom Schornsteinfeger abgeklopft werden. Für ihre Besitzer ändere sich also nichts, sagt Stehmeier. Brennwertkessel mit Selbstkalibrierung, die sich bei Störungen selbst ausschalten, müssen dagegen künftig sogar nur noch alle drei Jahre auf ihre Sicherheit überprüft werden. Diese Technik gebe es allerdings bisher nur für Gasheizungen, sagt Stehmeier. Gelockert werden auch die Auflagen für raumluftunabhängige Gasheizkessel, die Luft von außerhalb des Hauses über ein Rohr in den Kessel ziehen.

Ihre Umweltkontrolle wird künftig nur noch alle zwei Jahre fällig statt wie bisher jährlich. Sie kann so im Zwei-Jahres-Turnus zusammen mit der Sicherheitsprüfung erfolgen. Ist die Anlage weniger als zwölf Jahre alt, reicht eine Umweltkontrolle alle drei Jahre aus.

Neu ist außerdem, dass der Gesetzgeber den Geltungsbereich der BImSchV erweiterte. Wurden bislang nur Heizungen mit einer Leistung von mehr als 11 Kilowatt (KW) erfasst, so gilt die Regelung nun bereits für Heizungen ab 4 KW Leistung. So sollen auch kleinere Anlagen, die wegen ihrer Effizienz häufig ausreichen, auf ihre Umweltverträglichkeit kontrolliert werden.

Wer mit Holz, Kohle oder anderen Feststoffen heizt, müsse eine Anlage mit mehr als 15 KW Leistung in Zukunft nur noch alle zwei Jahre statt wie bisher jedes Jahr überprüfen lassen, erklärt Stehmeier. Der Schornsteinfeger besuche ihn aber weiter mehrmals pro Jahr – um den Schornstein zu fegen. (dpa)

Florian Sanktjohanser

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