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URTEIL: Alle müssen zahlen

Wohnungseigentümer müssen unter Umständen auch dann eine Balkonsanierung mitzahlen, wenn sie selbst keinen haben. Das gilt, wenn die Eigentümergemeinschaft die notwendige Sanierung mit Mehrheit beschlossen hat, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervorgeht.

Wohnungseigentümer müssen unter Umständen auch dann eine Balkonsanierung mitzahlen, wenn sie selbst keinen haben. Das gilt, wenn die Eigentümergemeinschaft die notwendige

Sanierung mit Mehrheit beschlossen hat, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervorgeht.

Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn hin (Az.: V ZR 114/09). Entscheidend war in dem Fall, dass bei der Sanierung die Teile des Balkons betroffen waren, die zum Gemeinschaftseigentum gehörten. dpa

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