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Urteile: Immobilienrecht

Die neuesten Urteile im Miet- und Kaufrecht.

HD-Qualität

Mieter haben nicht das Recht, gegen den Wunsch des Vermieters auf ihrem Balkon eine Parabolantenne anzubringen, um Fernsehprogramme in HD-Qualität empfangen zu können. Ein solcher Anspruch besteht nur dann, „wenn das Informationsinteresse des Mieters nicht auf andere Art, zum Beispiel durch einen Breitbandkabelanschluss, befriedigt werden kann“. Das war hier der Fall, weil Fernsehprogramme per Kabel empfangen werden konnten, wenn auch nicht in HD-Qualität. (Bundesgerichtshof, AZ: VIII ZR 275/09)

Rostbolzen
Werden wertvolle Gegenstände aus einer abgeschlossenen Garage gestohlen, so ist dieser Diebstahl zwar im Grundsatz ein Fall für die Hausratversicherung. Das gelte aber nicht, so das Landgericht Essen, wenn sich herausstellt, dass der Schlossbolzen derart verrostet war, dass die Einbrecher nicht viel Kraft aufwenden mussten, um die Tür zu öffnen. Es könne dann von einem „Einbruchdiebstahl mit gewaltsamem Öffnen“ keine Rede sein, weil der Eigentümer der Garage grob fahrlässig gehandelt habe. (AZ: 15 S 297/08)

Sicherheit
Genügt einem Mieter der vom Vermieter installierte Schutz vor Einbrechern nicht (hier wurden zur Sicherung einer Wohnanlage Videokameras installiert) und bringt er deshalb selbst Sicherungsbeschläge an seiner Balkontür an, kann er dafür nicht den Vermieter zur Kasse bitten. Das Kammergericht Berlin vermisste eine entsprechende Verpflichtung, die sich aus dem Mietvertrag ergeben müsste. Der Vermieter habe seine Pflicht, seine Wohnungen vor Dieben zu schützen, erfüllt. (Kammergericht Berlin, AZ: 8 U 33/08) büs

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