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Urteile: Immoblilienrecht

Die neuesten Urteile im Immobilienrecht.

Silvesterböller

Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht deshalb fristlos kündigen, weil leicht angetrunkene Gäste eines Mieters in der Silvesternacht Böller in Hausbriefkästen gesteckt und dadurch Schäden angerichtet haben. Ein Mieter muss seine Gäste ohne besondere vorhergehende Vorkommnisse nicht ständig „im Auge behalten“, erst recht nicht „überwachen“. Er kann regelmäßig nicht für das Verhalten von Besuchern verantwortlich gemacht werden, so das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg. (AZ: 11 C 80/05) büs

Stromversorgung

Ein Stromversorger ist berechtigt, Leitungen über ein Grundstück zu legen, dessen Eigentümer von ihm mit Elektrizität versorgt wird. Dies gilt auch, wenn eine Verlegung auf öffentlichem Grund möglich und durchsetzbar wäre. Hier ging es um ein 20 Meter langes Versorgungskabel, das neben der Straße, aber schon auf dem Grundstück einer Wohnungseigentumsgemeinschaft verlegt worden war. Die Aufforderung, das Kabel zu entfernen, wurde vom Bundesgerichtshof abgelehnt. (AZ: VIII ZR 223/09) büs

Parabolantenne
Die Hausordnung darf Parabolantennen auf dem Balkon nicht ausnahmslos verbieten. Wenn die Antenne nicht fest installiert wird und das Informationsbedürfnis der Mieter ohne den Satellitenempfang eingeschränkt wäre, ist sie gestattet, so das Landgericht Berlin (AZ: 63 S 95/10). Ein Mieter türkischer Herkunft hatte argumentiert, sein Informationsbedürfnis könne durch die türkischen Kabelprogramme nicht befriedigt werden, weil er Anhänger alevitischen Glaubens sei. Die Richter gaben ihm recht. dpa

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