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Urteile: Wichtige Prozesse

NachbarrechtAuch die Attrappe einer Überwachungskamera betrifft das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Wohnungsmieters. Die Mieter und ihre Besucher seien einer Androhung der ständigen Überwachung im Haupteingangsbereich und damit einem „permanenten Überwachungsdruck“ ausgesetzt, befand das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg – verbunden mit der täuschend ähnlichen Nachbildung einer Kamera.

Nachbarrecht

Auch die Attrappe einer Überwachungskamera betrifft das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Wohnungsmieters. Die Mieter und ihre Besucher seien einer Androhung der ständigen Überwachung im Haupteingangsbereich und damit einem „permanenten Überwachungsdruck“ ausgesetzt, befand das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg – verbunden mit der täuschend ähnlichen Nachbildung einer Kamera. Da spiele es auch keine Rolle, dass der klagende Mieter nur selten im Haus sei. (AZ: 10 C 156/07)

Bauherrenrecht

Haben Bauherr und -unternehmer für die Trockenbauarbeiten vereinbart, dass sowohl an Innen- als auch an Außenwänden doppelt imprägnierte Platten eingesetzt werden, so muss sich der Häuslebauer nicht damit abfinden, dass der Unternehmer nur außen imprägnierte Platten verwendet. Auch dann nicht, wenn der das damit begründet, dass dies Stand der Technik sei. Von der vertraglich geschuldeten Leistung dürfe nicht eigenmächtig abgewichen werden. (Bundesgerichtshof, VII ZR 214/06)

Steuerrecht

Bewohner eines Seniorenheims, die dort über eine eigene Wohnung verfügen, können für „haushaltsnahe Dienstleistungen“, die ihnen der Betreiber des Heims erbringt, die Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent des Aufwandes (maximal 600 Euro im Jahr) in Anspruch nehmen. Das Finanzgericht Hamburg hat die auf die Reinigung des Appartements und der Gemeinschaftsflächen entfallenden Beträge als haushaltsnah anerkannt, ferner die Pflege des gemeinsamen Gartens. (AZ: 6 K 175/05) büs

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