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Immobilien: Verträge und Adressen

Wer als Bauherr den Kauf eines Fertighauses plant, sollte sich unbedingt vorab Informationen über den Hersteller beschaffen. Unternehmen, die in einem Verband organisiert sind, halten in der Regel die wichtigsten Standards ein.

Wer als Bauherr den Kauf eines Fertighauses plant, sollte sich unbedingt vorab Informationen über den Hersteller beschaffen. Unternehmen, die in einem Verband organisiert sind, halten in der Regel die wichtigsten Standards ein. Im Vertrag sollten alle wichtigen Details festgehalten werden. Dazu zählen Baubeginn und ende, eine genaue Bau- und Leistungsbeschreibung sowie ein Festpreis. Auch eine Vertragsstrafe – üblich sind etwa 1500 Euro je Monat – bei Überschreitung der Bauzeit sollte vereinbart werden.

Besonders günstige „ Ausbauhäuser “, bei dem der Bauherr einen Teil der Arbeiten übernimmt, sind ab 80000 Euro zu haben. Der Durchschnittspreis eines „ schlüsselfertigen Hauses “ liegt zwischen 200000 und 250000 Euro.

Der Festpreis umfasst nicht die Baunebenkosten wie Strom und Wasseranschlüsse. Auch Genehmigungs- und Erschließungskosten sowie Haftpflichtversicherungen sind nicht enthalten. Der Bau des Kellers kann, muss aber nicht zum Komplettpreis gehören. Wichtig ist zudem ein Zahlungsplan .

Vom Kauf des Grundstücks bis zum Einzug vergehen meist mindestens neun oder zehn Monate, da die Einholung von Gutachten und Genehmigungen längere Zeit in Anspruch nimmt. Es empfiehlt sich, zumindest bei der Abnahme des Hauses einen Sachverständigen einzuschalten.

Bei der Wahl eines Sachverständigen hilft zum Beispiel der Bauherren-Schutzbund, Telefon: (030)3128001 (www.bsb-ev.de). Unterstützung gibt es vom Verband privater Bauherren, Telefon: (030)2789010 (www.vpb.de). Weitere Informationen erteilen der Bundesverband Deutscher Fertigbau, Telefon (02224)93770 und der Deutsche Fertighausverband, Tel. (0711)2399654. jub

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