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Immobilien: Vertragsgestaltung für Vermieter

Verträge für Gewerbemietverträge legen meistens die Vermieter vor. Nur Konzerne wie die Deutsche Bank drehen den Spieß um und verfassen die Schriftstücke selbst.

Verträge für Gewerbemietverträge legen meistens die Vermieter vor. Nur Konzerne wie die Deutsche Bank drehen den Spieß um und verfassen die Schriftstücke selbst. Grundsätzlich sollten Vermieter (ebenso wie Mieter) die Verträge von Rechtsanwälten prüfen lassen, weil der Phantasie bei der Gestaltung von Gewerbemietverträgen nach Angaben von Jürgen Amthor, Vermietungsspezialist bei Angermann, keine Grenzen gesetzt sind. Die Verträge sollten auf alle Fälle Angaben über die Verteilung der Kosten für die Instandhaltung während der Mietzeit (etwa für die Reparatur des Wasserboilers in der Teeküche) und für die Instandsetzung der Räume bei Vertragsende (etwa für das Weißen der Wände) enthalten. Häufig sähen Vermieter auch Staffeln mit jährlichen Mieterhöhungen in Höhe von drei Prozent vor, andere koppelten die Mieten an den statistischen Lebenshaltungsindex. Sind die Verträge erst einmal unterschrieben, gibt es kein zurück mehr. ball

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