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Immobilien: Vorsicht, Falle in Bauverträgen

Die Verbraucherzentralen empfehlen unerfahrenen Bauherren, Leistungsbeschreibungen durch Experten prüfen zu lassen

Vor Fallgruben in Bauangeboten warnt die Verbraucherzentrale BadenWürttemberg nach der Überprüfung von rund 250 Verträgen. Im schlimmsten Falle stehe am Ende sogar der finanzielle Ruin des Bauherrn. Deshalb fordern die Verbraucherschützer bessere gesetzliche Regelungen zur Bauleistungsbeschreibung, zur Gestaltung der Abschlagszahlungen und zur Kundenabsicherung beim Konkurs eines Bauunternehmens.

Oftmals seien die Verträge so gestaltet, dass unerfahrene Bauherren bis zum Einzug in eine Immobilie erhebliche Zusatzkosten bestreiten müssen, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar gewesen seien, erläutert die Verbraucherzentrale. Der Überprüfung zufolge zeichnen sich die Leistungsbeschreibungen durch Unbestimmtheit aus, enthalten Änderungsvorbehalten zu Gunsten der Baufirmen, suggerieren dem Laien mit Hinweis auf Normen besondere Qualität, wo nur Mindeststandards erfüllt werden oder unterschlagen notwendige Leistungen wie etwa das Verlegen und Anschließen von Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen. Habe der Kunde erst einmal unterschrieben, müsse er die mit dem Vertrag nicht abgedeckten Leistungen teuer bezahlen.

Regelmäßig in den Verträgen verschwiegene finanzielle Fallen sind den Experten zufolge beispielsweise die „Ausstattung nach Bemusterung“, die üblicherweise nach Vertragsunterzeichnung konkretisiert wird, sowie die Deponiekosten für den Erdaushub. So kommen „schnell zigtausend Euro zusätzliche Kosten zusammen, die gerade knapp kalkulierenden Familien zum Verhängnis werden können“, warnen die Verbraucherschützer weiter. Beim Konkurs eines Bauunternehmens habe der Kunde meist mehr bezahlt als an Gegenwert auf seiner Baustelle stehe.

Die Verbraucherzentrale bietet privaten Bauherren eine „Bauangebotsprüfung“, die bereits vor Vertragsunterzeichnung Gefahren deutlich macht und Empfehlungen für eine Nachbesserung gibt.

Geprüft werden dabei den Angaben zufolge sowohl Baubeschreibung und Pläne als auch die rechtlichen Vertragsbedingungen. Die Prüfung durch Ingenieur und Anwalt koste 320 Euro.

Ähnliche Leistungen bieten auch die Berliner Verbraucherzentrale, der Verband privater Bauherren, der Bauherrenschutzbund sowie der TÜV-Rheinland an. Anders als bei Verbraucherzentralen oder TüV tritt der Bauherr den Verbänden als Mitglied bei und entrichtet eine jährliche Gebühr. Die Prüfung der Bauverträge und die Kontrollen des Baufortschritts werden getrennt auf Stundenbasis abgerechnet. Das kostet meistens einige hundert Euro zusätzlich.

Die Investition rechnet sich jedoch besonders für Laien, weil eine laufende Überprüfung der Arbeiten auf der Baustelle größere Schäden verhindern kann. Übersieht der Berater dennoch Mängel, haftet er oder seine Versicherung für den eingetretenen Schaden. ball

Nähere Infos: Verbraucherzentrale, Telefon (030) 21 485 237, Verband privater Bauherren, Telefon (030) 711 41 35, TüV, Telefon: (0221) 8060, Bauherrenschutzbund, Telefon: (030) 3 12 80 01.

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