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Immobilien: Warten auf Konsensfähigkeit

Eine umfassende Reform des Mietrechts steht nach wie vor ausVON ANDREAS LOHSESeit nunmehr zwei Jahren steht eine Reform des Wohnungsmietrechts auf der Bonner Tagesordnung.Genauso lange wurde untersucht, debattiert, argumentiert - allein, die Arbeit in den Amtsstuben und in den Büros der Verbände war vergebens.

Eine umfassende Reform des Mietrechts steht nach wie vor ausVON ANDREAS LOHSESeit nunmehr zwei Jahren steht eine Reform des Wohnungsmietrechts auf der Bonner Tagesordnung.Genauso lange wurde untersucht, debattiert, argumentiert - allein, die Arbeit in den Amtsstuben und in den Büros der Verbände war vergebens.In einem Interview mit der Mitgliederzeitung der Eigentümerorganisation Haus & Grund Deutschland erklärte jüngst Bundesbauminister Eduard Oswald: "Eine umfassende Mietrechtsreform konnte in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden." Eine Vereinfachung des Rechts indes bleibe "als Aufgabe bestehen". Da fragt sich, ob die nächste Regierung im September nahtlos an die bisherigen Diskussionen anknüpfen wird oder die Bonner Bürokraten zwei Jahre lang gleichsam für den Papierkorb gearbeitet haben."Ich weiß nicht, ob ich das hoffen oder fürchten soll", kommentiert Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Köln."Ich gehe davon aus, daß die Mietrechtsvereinfachungs- oder besser: Mietrechtsverschlechterungsdiskussion nach der Bundestagswahl neu beginnt." Man sei bereit, weiterhin an einer sinnvollen Vereinfachung mitzuarbeiten, auch wenn sich der DMB tendenziell eher in ablehnender Haltung sehe.Gegen die Idee, das Mietrecht zu vereinfachen, sei nichts einzuwenden, vorausgesetzt, daß das vereinfachte Mietrecht in den derzeit bestehenden Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter nicht eingreife, es also nicht zu Lasten des Mieters verändert werde. Haus & Grund betrachtet demgegenüber das derzeitige Mietrecht prinzipiell als "überreglementiert und undurchschaubar".Es müsse materiell verbessert werden, um private Investitionen in den Wohnungsbau langfristig zu sichern, erklärte der Hausbesitzer-Präsident Friedrich-Adolf Jahn vor einigen Wochen.Zwei seiner Hauptforderungen: Beseitigung der Kappungsgrenzen sowie die Erweiterung der Vertragsfreiheit für Mietverträge bei künftigen Neubauten. Die Kappungsgrenzen verhindern nach geltendem Recht, daß Mieten innerhalb von drei Jahren um mehr als 30 Prozent steigen.Der DMB fordert gar, diese Grenze generell bei 20 Prozent festzuschreiben.Hinsichtlich der "Vertragsfreiheit" wünscht sich dagegen der Eigentümerverband, Mietverträge bei Neubauten künftig prinzipiell ohne rechtliche Auflagen schließen zu können, sondern allein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Bislang sind Neuvertragsmieten noch an die jeweiligen Grenzen der Vorschriften über Mietpreisüberhöhung und Mietwucher gebunden.Minister Oswald übrigens erteilte in dieser Hinsicht den Vermietern schon eine Absage: "Bei der Forderung nach völliger Vertragsfreiheit für Neubauten erscheint mir ein Einvernehmen zwischen Mietern und Vermietern nur schwer erreichbar." Aber auch "sachliche Gründe" sprächen gegen eine "Aufspaltung des Wohnungsmarktes in Wohnungsbestände mit unterschiedlichem Recht, was wir beim sozialen Wohnungsbau ja gerade überwinden wollen." Bei den derzeit sinkenden Mieten für teure Wohnungen "erscheint mir die Einführung eines freien Mietrechts für Neubauten jedenfalls nicht als wirtschaftlicher Anreiz für Investitionen in den Wohnungsmarkt", so Oswald. Beim DMB erwartet man von einer Mietrechtsreform - immerhin gibt es in Deutschland schätzungsweise 50 Millionen Mieter - hingegen etwas völlig anderes.Dem Verband zufolge soll bei Mieterhöhungen der Vorrang des Mietspiegels vor allen andern Möglichkeiten zur Begründung der neuen Miete festgeschrieben werden.Außerdem will man die Paragraphen 3 und 5 des Miethöhegesetzes streichen, die es dem Vermieter erlauben, sowohl Modernisierungsmaßnahmen als auch Kapitalkosten auf den Mieter abzuwälzen.Stattdessen sollten Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen in das Vergleichsmietensystem integriert werden.Auch fordert der DMB eine Verkürzung der Kündigungsfristen für Mieter auf generell drei Monate. Gescheitert ist die Reform daran, daß die Vorschläge von beiden Seiten nicht konsensfähig waren.In Bonn warfen sich derweil FDP und CDU/CSU gegenseitig vor, die Änderungen blockiert zu haben.Insbesondere der wohnungspolitische Sprecher der FDP, Hildebrecht Braun, griff den CSU-Bauminister an, er schaffe es nicht, sich gegen die tendenziell eher mieterfreundliche Wohnungspolitik des bayerischen Ministerpräsidenten aufzulehnen und füge sich der dortigen Landespolitik.Daraufhin konterte der CDU/CSU-Wohnungsexperte Dietmar Kansy, der für das Vorhaben federführende Bundesjustizminister Schmidt-Jorzig (FDP) habe sich des Themas "etwas spät angenommen".Die Beratungen einer vom Justizminister eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe ein Jahr gedauert, ohne daß man "am Ende bereit gewesen wäre, die auf parteiübergreifenden Konsens angelegten Vorschläge dieser Arbeitsgruppe zur Basis für die weitere Gesetzgebungsarbeit zu machen." Ob und in welcher Form eine Mietrechtsänderung wieder auf die politische Tagesordnung kommt, wird sich gegen Jahresende zeigen, wenn das Kabinett gebildet ist und sich die neuen und alten Abgeordneten in Bonn eingearbeitet haben.

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