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Immobilien: Was zu tun ist

Die Finanzierung einer Immobilie mit einem „Tilgungsersatz“ durch Einsatz einer Kapitallebensversicherung ist trotz der Senkung der PolicenRenditen nicht grundsätzlich unrentabel. Das liegt an den mit diesem Modell verbundenen Steuervorteilen .

Die Finanzierung einer Immobilie mit einem „Tilgungsersatz“ durch Einsatz einer Kapitallebensversicherung ist trotz der Senkung der PolicenRenditen nicht grundsätzlich unrentabel. Das liegt an den mit diesem Modell verbundenen Steuervorteilen . Dies gilt jedoch nur bei vermieteten Immobilien. Wie viel der Fiskus zuschießt, kann ein Steuerberater genau ermitteln. Aus diesem Grund ist für die meisten Eigentümer eine zusätzliche Kreditrückzahlung trotz der Lücke bei der Tilgung nicht empfehlenswert. Dagegen ist bei selbst genutzten Immobilien der Tilgungsersatz durch Kapitallebensversicherung meistens unsinnig. Hier sollte ein Rechtsanwalt prüfen, ob man den Berater oder die Bank auf Schadensersatz verklagen kann. Verbraucherberater empfehlen statt des Abschlusses neuer Verträge die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten: die Übertragung bestehender Bausparverträge, die Bestellung einer Grundschuld oder eine Bürgschaft durch solvente Verwandte. Beratungen für Baufinanzierungen gibt die Verbraucherzentrale in Berlin, Telefon: (030) 214 850; Termine für Einzelgespräche: (030) 21485260. Spezialisiert auf Beratungsfehler ist der Verein für Existenzsicherung in Karlsfeld, Telefon: (08131)93298. Dem Verbraucherschutz verpflichtet ist außerdem der Verein „Wohnen im Eigentum“ in Bonn, Telefon: (0228)7215861.

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