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Immobilien: Wasser inklusive

Bauträger müssen Anschluss legen

Wer eine Immobilie „schlüsselfertig“ von einem Bauträger erwirbt, darf voraussetzen, dass diese an das öffentliche Wassernetz angeschlossen ist. Ein entsprechendes Urteil traf das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 3U498/01) im Streit zwischen Eigentümern einer neuen SeniorenWohnanlage und dem Verkaufer des Objektes. Dieser hatte die Immobilie zwar an die Wasserversorgung angeschlossen, doch die Leitungsrohre führten über ein Nachbargrundstück und dies war nicht grundbuchrechtlich abgesichert. Daher hätte der Nachbar im Falle eines Streits die Frischwasserzufuhr abstellen können. Nach Auffassung des Gerichts ist es jedoch „allgemein üblich“, dass ein schlüsselfertig angebotenes Haus an das öffentliche Wassernetz angeschlossen ist, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt ist. ball

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