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Immobilien: Wegweiser durch Solarförderdschungel

Bund, Land, Bewag und Deutsche Ausgleichskasse unterstützen Solartechnik - MK Solar sagt wieVON NATALIE KÄNEL Wer die Installation einer Solaranlage plant, kann bei Bund, Land, Bewag oder bei der Deutschen Ausgleichsbank Fördermittel beantragen.Doch die Zahl der Anlaufstellen ist groß, die ihrer Förderprogramme noch größer.

Bund, Land, Bewag und Deutsche Ausgleichskasse unterstützen Solartechnik - MK Solar sagt wieVON NATALIE KÄNEL Wer die Installation einer Solaranlage plant, kann bei Bund, Land, Bewag oder bei der Deutschen Ausgleichsbank Fördermittel beantragen.Doch die Zahl der Anlaufstellen ist groß, die ihrer Förderprogramme noch größer.Sich hier zurechtzufinden ist nicht einfach.Mit einem Wegweiser durch Behörden und Antragsformulare will das Medien- und Kommunikationsbüro für das Solarzeitalter (MK Solar) Abhilfe schaffen. MK Solar hat sein Informationspaket "Solarförderung in Berlin" genannt.Es umfaßt Daten zu allen Förderprogrammen für Solarstromanlagen ("Photovoltaik") und für Solarkollektoranlagen (zur Erwärmung von Brauch- und/oder Heizwasser) nebst Erläuterungen.Formulare zur Beantragung der Mittel liegen gleich bei, ergänzt durch Auszüge aus Richtlinien und Gesetzen.Das alles ist in einem Ringordner abgeheftet.Der ist zwar unhandlich, dafür sind die Formulare aber leicht herauszunehmen, zudem kann der Nutzer die Schriftensammlung ergänzen: MK Solar aktualisiert die Informationen laufend. Erhältlich ist die Mappe je nach Bedarf mit "Solar-Informationen" für Neubauten (nach dem 31.Dezember 1995 gebaute Gebäude), für Altbauten (bis zum 31.Dezember 1990 bezugsfertige Gebäude) oder für Gebäude, die zwischen dem 1.Januar 1991 und dem 31.Dezember 1995 gebaut wurden.Die Preise betragen 40 DM für einen, 80 DM für zwei und 100 DM für alle drei genannten Teile der Mappe.Die Unterteilung ist sinnvoll, denn die Förderung ist für Bauten verschiedenen Alters unterschiedlich geregelt.Am schwierigsten erhalten eine Förderung Eigentümer von solchen Häusern, die - entsprechend der Definition des Landes - weder der Kategorie Altbau noch Neubau zugeordnet werden können: Das sind Häuser, die zwischen 1991 und 1996 gebaut wurden.Die Förderung wird auf drei verschiedene Arten gewährt wird: Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Förderungen. Die Förderungen im Einzelnen.Das Land Berlin vergibt Zuschüsse im Rahmen der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum - Programmteil Stadtweite Maßnahmen" - kurz: "ModInstRL-93 stadtweit".Die gibt es für die Installation von photovoltaischen Anlagen und Sonnenkollektoren in Altbauten.Gefördert werden Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 5 Kilowattpeak (kWp) mit einem Zuschuß von 50 Prozent der Baukosten; größere Solaranlagen werden mit 30 Prozent gefördert.Allerdings müssen die Kosten 10 000 DM, und die Förderung mindestens 5000 DM betragen.Beim Einbau von Solaranlagen in Neubauten vergibt das Land Berlin keine Zuschüsse, es können aber zinsvergünstigte Darlehen beantragt werden bei der Investitionsbank Berlin.Sie werden im Rahmen des Wohneigentumförderprogramms gewährt für den Bau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.Die anfänglichen Zinssätze liegen zwischen 2,1 und 4,4 Prozent. Auch die Bewag vergibt "Sonnengeld".Sie hat sogenannte Solarstrombörsen ins Leben gerufen im Rahmen des Förderprogramms für erneuerbare Energien ("Energie 2000").Voraussetzung ist, daß die Solarstromanlage mindestens über eine Leistung von 1 KWp verfügt.Zielsetzungen dabei sind die Markteinführung von Photovoltaik wie auch mittelfristig tragfähige Preise.Die Resonanz auf die erste Börse für Kleinanwender (1 bis 5 KWp) war groß: Geplant war die Vergabe von Fördermitteln für Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 60 KWp.Von den 47 beantragten Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 130 KWp konnten deshalb nicht alle berücksichtigt werden.Geld für photovoltaische Anlagen wie auch für Sonnenkollektoren in Alt- und in Neubauten vergibt auch der Bund.Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft (BAW) gestellt werden.Die Mittel für 1997 sind bereits erschöpft.Gefördert werden sowohl die Errichtung neuer wie auch die Erweiterung bestehender Anlagen.Allerdings sind die Mittel nicht kumulierbar: Wer anderweitig Fördergelder erhält, hat keinen Anspruch auf Bundesförderung. Zinsgünstige Darlehen vergibt auch die Deutsche Ausgleichskasse (DtA) im Rahmen der "50 000-Dächer-Solarinitiative".Sie fördert neben solarthermischen und photovoltaischen Anlagen auch Wärmepumpen, Geothermische Anlagen sowie Biomasse- und Biogasanlagen in privaten Haushalten.Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der Investition betragen.Die Zinssätze liegen bei der DtA zwischen 3 und 4,45 Prozent.Schließlich gibt es Steuervorteile für den Einbau der Sonnentechnik.Die Höhe regelt das Eigenheimzulagengesetz. Wer lieber das persönliche Informationsgespräch sucht, der findet bei MK Solar Ansprechpartner, die über die Förderprogramme Bescheid wissen und auch Partner für Technik, Planung und Ausführung vermitteln können.Die Gesellschaft verkauft selbst keine Anlagen, sondern versteht sich als Beratungseinrichtung.Ihre eigentliche Hauptaufgabe ist die "Solarschulenkampagne": In Zusammenarbeit mit Berliner Lehranstalten installiert die Gesellschaft photovoltaische Anlagen, die einerseits umweltfreundlichen Strom erzeugen, andererseits auch einen Grundstein legen sollen für den geplanten Umweltunterricht.So hoffen die Mitarbeiter von MK Solar, daß das beschworene Solarzeitalter eines Tages auch seines Namens würdig sein wird.Die "Solarförderung in Berlin" kann bestellt werden bei MK Solar unter der Telefonnummer: 695 93521.

NATALIE KÄNEL

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