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Weihnachtsschmuck: Schrille Nacht, heilige Nacht

Weihnachtsschmuck ist an Gesetze gebunden

Weihnachtsschmuck ist Geschmackssache – und Regeln unterworfen. Dabei gilt: Grundsätzlich dürfen Mieter Wohnung und Balkon dekorieren, wie sie mögen – in den Wohnräumen, an Fenstern, im Flur und auf dem Balkon. An Grenzen stößt die Liebe zu bunten Sternen und Lichtern aber dann, wenn die Beleuchtung das Schlafzimmer des Nachbarn in grelle Farben taucht. Der kann verlangen, dass das Licht etwa gegen 22 Uhr abgeschaltet wird, und hat dabei das Recht auf seiner Seite, so der Deutsche Mieterbund. Die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich, wenn die Fassade verziert werden soll. Er kann die Deko verbieten, wenn für sie die Fassade angebohrt werden muss.  Außerdem darf das Äußere des Hauses nicht „verschandelt“ werden – da spielt der persönliche Geschmack eine Rolle. Auch die örtlichen Gegebenheiten beeinflussen die Lage: Im Hinterhof dürfen Weihnachtsmänner eher kraxeln als an der Straße. Und: Mieter dürfen nicht im ganzen Haus weihnachtliche Düfte wie Zimt oder Tanne versprühen. Das ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums (3 Wx 98/03). (dpa)

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