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Immobilien: Wenn der Nachbar kalte Füße bekommt

Welche Bodentemperaturen sind in der Wohnung zu beanstanden und welche sind zu tolerieren?

WAS STEHT INS HAUS?

Unsere gemietete Altbauwohnung befindet sich im dritten Obergeschoss. Bereits zu Jahresbeginn klagte meine Frau über Fußkälte. Da gegenwärtig die Außentemperaturen wieder drastisch absinken und die Heizperiode begonnen hat, fühlt sich meine Frau unwohl, wenn sie die Fußböden in unserer Wohnung betritt, und bekommt schnell kalte Füße. Wir sind der Meinung, dass der Mieter, der die Wohnung unter uns bewohnt, zu wenig heizt und dass deswegen unser Fußboden zu stark auskühlt. Wie kann man das nachweisen und mit welchen Mitteln kann man der Fußkälte entgegenwirken?

WAS STEHT IM GESETZ?

Grundsätzlich muss Ihr Nachbar so ausreichend heizen, dass Sie dadurch keine Beeinträchtigungen haben. Die tatsächlichen Fußbodentemperaturen Ihrer Wohnung und die Raumtemperaturen in der Nachbarwohnung können nur gemessen werden. Jedoch sollten Sie zuvor das eigene Wohnverhalten prüfen, ob sich nicht hieraus das Unbehagen über zu kalte Füße klären lässt. Physikalisch fließt beim Betreten Körperwärme von der Fußsohle in den Fußboden. Behaglichkeitskriterien der Fußwärmeableitung wurden in den 1950er und 1970er Jahren unter anderem von Frank/Häupl durchgeführt und sind zurzeit nur indirekt geregelt. Man geht davon aus, dass eine behagliche Fußwärmeableitung gegeben ist, wenn der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 eingehalten ist. Nach der Grundlagenforschung und den Behaglichkeitskriterien der DIN EN ISO 7730 werden Fußbodentemperaturen von 15 bis 19 Grad Celsius noch als behaglich eingeschätzt. Ihr eigenes Beheizungsverhalten hat bei üblicher Bauweise den größten Einfluss auf die Fußbodenoberflächentemperatur. Die unterstellte geringere Beheizung Ihrer Nachbarwohnung würde nicht zu einer rapiden Senkung der Oberflächentemperatur führen. Bei der Beurteilung von Fußkälte geht man wissenschaftlich davon aus, dass der Fuß bekleidet ist. Sollten Sie über kalte Füße klagen, wenn Sie Ihre Dielen oder Fliesen barfuß betreten, so ist das keine Beurteilungsgrundlage, um auf eine mangelhafte Fußwärmeableitung zu schließen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Sollte die Wohnung Ihres Nachbarn bewohnt, aber vielleicht nicht gänzlich üblich beheizt werden, so kann sich deswegen aller Wahrscheinlichkeit nach keine Fußkälte in Ihrer Wohnung einstellen. Betreten Sie aber Ihre Dielen und Fliesen mit unbekleidetem Fuß, so wird es auf den Fliesen noch schneller unbehaglich, weil deren Wärmeeindringwiderstand geringer ist als bei Holzfußböden. Hätten Sie eine Fußbodenheizung, würde dieser Effekt natürlich nicht zum Tragen kommen. Kann man bautechnisch keine zusätzliche Heizung unter der Fußbodennutzschicht einbauen, verbleibt nur die ökologischste Lösung, nämlich dickere Socken anzuziehen oder den früher schon bewährten Teppichläufer wieder zu verlegen. Auch der Bettvorleger hat die Aufgabe, vor Fußkälte zu schützen, aber seien Sie vorsichtig und treten Sie nicht auf die Katze.

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